|
Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (DGfB) und der Deutsche Beton- und Bautechnik Verein (DBV) haben im Januar die neue »Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)« herausgegeben. Die Parteien haben danach die Wahl zwischen vier Streitlösungsverfahren: Mediation, Schlichtung, Adjudikation und Schiedsgericht. Alle Streitlösungsverfahren können einzeln oder kombiniert zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Daneben werden den Parteien Mustervereinbarungen an die Hand gegeben und die bestehende Liste der Schiedsrichter durch Listen für Mediatoren, Schlichter und Adjudikatoren erweitert.
Die Mediation hat zum Ziel, die Parteien bei ihrer einvernehmlichen Lösung durch einen Mediator zu unterstützen.
Die Schlichtung kann zu einem Schlichterspruch führen, dessen Wirksamkeit allerdings der Akzeptanz der Parteien bedarf.
Das Schiedsgericht entscheidet rechtswirksam Streitigkeiten. Im Schiedsgerichtsverfahren ist nunmehr der Beitritt Dritter und eine Streitverkündung geregelt.
Dem Ruf der Baupraxis nach einer durchsetzungsstarken einstweilen bindenden Regelung von Streitigkeiten »auf der Baustelle« – also während der Planungs- und Bauphase – wurde gefolgt. Wir bieten der Baupraxis die Adjudikation an. Diese dient der raschen, die Parteien vorläufig bindenden Entscheidung. Diese Entscheidung kann bei Bedarf später durch ein Schiedsgericht oder ein staatliches Gericht überprüft werden.
»Die neue Streitlösungsordnung für das Bauwesen ermöglicht Bauvertragsparteien, die bei der Abwicklung einer Baumaßnahme auftretenden Meinungsverschiedenheiten in einem auf das jeweilige Problem zugeschnittenen Streitlösungsverfahren außergerichtlich beizulegen. Die deutsche Bauindustrie begrüßt diesen ganzheitlichen Ansatz«, urteilt Prof. Thomas Bauer, Vizepräsident Wirtschaft des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
Neben der Schlichtung sind nach Auffassung von Bauer besonders hervorzuheben die Regelungen zur Adjudikation, mit denen die Parteien eine rasche, vorläufig bindende Entscheidung von Streitigkeiten mit der Möglichkeit der späteren (schieds-)gerichtlichen Überprüfung erreichen können. Dies stelle gerade bei länger laufenden Baumaßnahmen eine Möglichkeit dar, den Projektfortschritt – trotz einer Meinungsverschiedenheit auf der Baustelle – im Interesse aller Beteiligten zu sichern. Bauer: »Schlichtung und Adjudikation fördern die Kooperationsbereitschaft beim Bauen und das partnerschaftliche Miteinander. Sie sind ein wichtiges Vertragsmodul bei der Realisierung von Baumaßnahmen im so genannten Partneringmodell.«
Bauer sieht die Streitlösungsordnung Bau als einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem – im Idealfall im BGB – gesetzlich geregelten Adjudikationsverfahren und damit zu einer neuen Streitkultur in Deutschland. Ziel müsse sein, Konflikte möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen beziehungsweise doch aufgetretene Konflikte vor einer möglichen Verhärtung der Verhandlungspositionen rasch und effizient zu lösen. Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt. Bauer appelliert an alle am Bau Beteiligten – insbesondere auch die öffentliche Hand –, in den Bauverträgen verstärkt außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zu vereinbaren. Langwierige, zermürbende Gerichtsprozesse sollten nur noch der Ausnahmefall sein.
Die SL Bau zum Download (PDF-Datei): www.deutschegesellschaftfuerbaurecht.de/sl_bau.pdf |