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Mindestlohn für Dachdecker |
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Die rund 60 000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk haben ab 19. März wieder einen Mindestlohn. Er tritt am Tag nach der heutigen Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger in Kraft. Der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband für das Dachdeckerhandwerk bereits am 28. September letzten Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag erstreckt sich damit auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Der Mindestlohn für die Dachdecker beträgt bundesweit künftig 10,60 Euro. Mit Wirkung ab 01.01.2011 erhöht sich der Mindestlohn auf 10,80.
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