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Estrich auf Dämmschicht (S) („Schwimmender Estrich“)

Eine nach der Art der Estrichkonstruktion bezeichnete Estrichart nach DIN 18560-2.Bei einem Estrich auf Dämmschicht ist die Estrichplatte von der Rohdecke getrennt durch eine Dämmschicht, die Aufgaben des Schall-, Brand- oder Wärmeschutzes übernehmen kann.

Dämmschichten mit hoher Zusammendrückbarkeit erfordern von der Estrichplatte höhere Biegezugfestigkeiten gegen die Estrichverformung durch Durchbiegung unter Nutzlasten. Zum Trittschallschutz sollten Dämmstoffe also eine möglichst geringe dynamische Steifigkeit und Zusammendrückbarkeit bei ausreichender Druckfestigkeit aufweisen.

Werden gleichzeitig Wärmeschutzmaßnahmen erforderlich (Kellerdecke, Bodenplatte), so sollte die dazu erforderliche Dämmschicht auf der Unterseite der Rohdecke („kalte Seite“) angeordnet werden, um Problemen der Tauwasserbildung zu begegnen. Ist dies nicht möglich, so wird die Wärmedämmung aus druckfesten Dämmplatten (MW-L, EPS, PUR) oberhalb der Rohdecke im Estrich auf Dämmschicht angeordnet.

Diese Wärmedämmung sollte oberhalb der Trittschalldämmung liegen, da so für die Estrichplatte ein ebener verformungssteifer Untergrund vorliegt, der zusätzliche schützende Abdeckplatten auf der Trittschalldämmung erspart und durch die etwas erhöhte flächenbezogene Masse der Estrichkonstruktion auch die Schalldämmung geringfügig verbessert.

Um Schallbrücken zu vermeiden und Längenänderungen der Estrichplatte (Schwindverhalten, Temperaturwechsel) zuzulassen, sind an begrenzenden Wänden Randfugen mit einer Breite ≥ 5 mm, bei Heizestrichen ≥ 10 mm anzuordnen, mit einem Randdämmstreifen und elastischen Anschlussfugen abzuschließen. In gleicher Weise müssen alle weiteren Anschlussfugen zu Durchdringungen ausgeführt werden, z.B. von Stützen, Türzargen oder Rohrleitungen.

Abhängig von Material von Estrich oder Bodenbelag werden außerdem Bewegungsfugen erforderlich, die den Estrich in Felder begrenzter Größe und Kantenlänge unterteilen.

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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