InfoPlus 6/2017: BIM
- Erstellt: 02. Oktober 2017

Erste Orientierungen für BIM-Interessierte bieten unter anderem Architektenkammern und Ingenieurverbände in kompakten BIM-Leitfäden. Für das ausführende Bauhandwerk wären Broschüren dieser Art ebenso hilfreich.
Einen Leitfaden stellt der Verband Beratender Ingenieure zur Verfügung: den „BIM Leitfaden für die Planerpraxis. Empfehlungen für planende und beratende Ingenieure“. Im Vorwort stellt VBI-Präsident Volker Cornelius klar, dass die oft hohen Erwartungen an BIM, dass damit Bauvorhaben problemlos und wie von Zauberhand entstehen würden, übersteigert sind. Auch der Hoffnung vieler Bauherren, zu einem frühen Zeitpunkt, detaillierte digitale Modelle zu erhalten, die per Knopfdruck nach Belieben geändert werden könnten, widerspricht er. Fehlende Standardisierungen und Datenbanken mit Bauteilbibliotheken seien noch ein Desiderat.
Der 16-seitige Leitfaden, der vor allem die Rolle der Ingenieure im BIM-Bauprozess beschreibt, beginnt mit der Definierung der Ziele des BIM-Einsatzes in den Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und den BIM-Abwicklungsplan (BAP), der aufbauend auf den AIA die Zusammenarbeit im Projekt definiert. Der BAP sollte unbedingt unter Mitwirkung der Auftragnehmer erfolgen, deren Erfahrungen in der jeweiligen Fachdisziplin mit einfließen müssen. In einem nächsten Schritt werden Modellsystematik und Modelldetaillierungsgrade (MDG), die Kombination aus geometrischen und alphanumerischen Informationen, behandelt. Sodann werden die Entwicklung der Modellelemente über die Phasen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung bis hin zur Vergabe und Objektüberwachung beschrieben.
Die Architektenkammer NRW hat gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner ebenfalls 2016 eine Broschüre erarbeitet, die vor allem Architekten juristisch beim Einstieg in die BIM-Methode unterstützt. Die Broschüre „BIM AKNW“ liefert Vorschläge für ein Leistungsbild sowie für Vertragsklauseln bei der BIM-Anwendung. Die Grundaussage der Herausgeber ist, dass BIM eine neue Arbeitsmethode sei, die im Wesentlichen innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen des Preis- und Werkvertragsrechts funktioniere. Der 25seitige Leitfaden für Architekten führt unter der Verwendung der BIM-Methode durch die Leistungsphasen 1 bis 9 hindurch.
Die Autoren des BIM Leitfaden der AKNW bekräftigen, dass durch den Einsatz von BIM eine Vielzahl neuer Anwendungsfälle für die Planungsbeteiligten eröffnet wird, wie automatisierte Kollisionsprüfungen, aus den Modellen abgeleitete Mengenermittlungen, Qualitätschecks und Simulationen. Die BIM-Arbeitsmethode unterstütze Architektinnen und Architekten darin, Planungsprozesse mit entsprechenden Softwarelösungen zu optimieren und die kaum noch übersehbare Flut von technischen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beherrschen. Vorteile lägen in einem verlustfreien Datenmanagement während des gesamten Lebenszyklus eines Projektes.
„BIM-Leitfaden für die Planerpraxis“, DIN A 5 Broschüre, 16 Seiten, 7 Euro für VBI-Mitglieder, 10 Euro für Nichtmitglieder zuzüglich Versandkosten.
http://www.vbi.de/shop/bim-leitfaden-fur-die-planerpraxis.html
Building Information Modeling (BIM) - AKNW-Broschüre
Bestellung: http://www.aknw.de/mitglieder/veroeffentlichungen/publikationen/bim/
Kostenloser Download http://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen-Broschueren/Broschuere_BIM_final.pdf