04. März 2015

Keine Panik!

Foto: Geburtig

Zurzeit herrscht Verunsicherung, was die Verwendbarkeit von Trockenbaukonstruktionen angeht. Zahlreiche allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) sind ausgelaufen oder gelten nur noch im reduzierten Umfang. Dieser Beitrag beleuchtet, was der Ausführende beim Brandschutz zu beachten hat und worauf es letztendlich ankommt.

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