01. Januar 2016

Elastisch und normgerecht

Leichte Trennwände für die Grundrissaufteilung innerhalb von Wohnungen beeinflussen als flankierende Bauteile den Schallschutz der massiven Wohnungstrennwände und Decken. Auf der sicheren Seite ist der Ausführende mit elastisch angeschlossenen Trennwänden, wie sie bei der Ausführung mit massiven Gips-Wandbauplatten die Regelbauweise sind.

Vorgaben für den normgerechten Schallschutz im Wohnungsbau sind in erster Linie eine Aufgabe des Architekten – könnte man als Stuckateur meinen und an dieser Stelle mit dem Lesen aufhören. Bei vielen Gebäudemodernisierungen ist häufig allerdings gar kein Planer involviert. Und selbst bei Neubauten tritt vermehrt die Situation auf, dass der Architekt zwar die tragenden und aussteifenden Teile der massiven Konstruktion plant und auch deren Schallschutz nachweist, die Raumaufteilung innerhalb der Wohnung dann aber erst später, wenn ein Käufer ­gefunden ist, nach dessen Wünschen festgelegt und mit leichten nicht­tragenden Trennwänden ausgeführt wird. Für das vorhandene massive Tragwerk trägt das Ausbauunternehmen natürlich auch in diesen Fällen keine Verantwortung, aber es muss dafür sorgen, dass die Ausführungsart der leichten Trennwände den Schallschutz der Tragkonstruktion nicht verschlechtert. Denn gerade weil die nichttragenden Trennwände für die Grundrissaufteilung innerhalb von Wohnungen in leichter Bauweise ausgeführt werden, können sie als flankierende Bauteile der ­Geschossdecken, Wohnungstrennwände oder auch Treppenhauswände deren Schallschutz durchaus negativ beeinflussen.

Bauliche Mängel verhindern
Möglich wird dies durch die bauakus­tische Anregung, die von den leichten Trennwänden auf die massiven Bauteile zwischen zwei Wohnungen ausgeht. Nicht umsonst weist die DIN 4109 ­darauf hin, dass die dort angegebenen Schallschutzwerte für Betondecken oder massive Wände nur bei flankierenden, also anstoßenden Bauteilen mit ­einer mittleren flächenbezogenen ­Masse von 300 kg/m² gelten. Diese Größenordnung erreichen leichte Trennwände per Definition nicht. Sie können darum den Schallschutz der wohnungstrennenden Decken oder Wände schwächen, im Extremfall bis unter die Anforderungen der DIN 4109, was dann ein baulicher Mangel wäre, den es zu verhindern gilt.

Entkopplung wirkt wie eine schwere Massivwand
Einfluss auf die Größe der bauakustischen Anregung, die ein Massivbauteil von einer leichten Trennwand erhält, hat vor allem die Art der Verbindung zwischen beiden. Starre Anschlüsse übertragen die Schallenergie als Körperschall nahezu ungebremst. Elas­tische Anschlüsse wirken an den Stoßstellen hingegen schallmindernd – die Weiterleitung des Körperschalls von der leichten Trennwand auf das angren­zende Massivbauteil wird also deutlich reduziert.
Genau aus diesem Grund sind bei Trennwänden aus massiven Gips-Wandbauplatten elastische Anschlüsse die Regelbauweise nach DIN 4103-2. Die Bauteilübergänge werden mit einem am Boden, den angrenzenden Wänden und der Decke umlaufenden Randanschlussstreifen, beispielsweise aus Bitumenfilz oder PE-Schwerschaum, ausgeführt. Mauerwerksanker oder andere starre Verbindungen sind nicht erforderlich und im Sinne des Schallschutzes auch nicht zulässig.

Reduzierung der Schallübertragung
Ein bereits 2009 abgeschlossenes AiF-Forschungsprojekt am Institut für angewandte Forschung der Hochschule für Technik Stuttgart hat im Auftrag des Bundesverbands der Gipsindustrie die Größenordnung der Stoßstellendämmung am elastischen Anschluss ermittelt. Je nach Übertragungssituation wurden dabei Verbesserungen des Stoßstellendämmmaßes gegenüber einem starren Anschluss um 2 bis 15 dB ­ermittelt. Mit diesen Werten leisten die Gips-Massivwände einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Schallübertragung. Besonders beeindruckend ist, dass die Flankendämmmaße der entkoppelten leichten Trennwände aus Gips-Wandbauplatten in derselben Größenordnung wie das Flankendämm-maß einer etwa dreimal so schweren, nicht entkoppelten Massivwand liegen. Die detaillierten Ergebnisse des AiF-­Forschungsprojektes beschreibt der ­Abschlussbericht »Umsetzung der ­europäischen Normen des baulichen Schallschutzes für das Bauen mit Gips-Wandbauplatten«, der unter www.gips.de zum kostenlosen Down­load bereit steht.

Konsequenzen für den Wandaufbau
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse können Ausbauunternehmen davon ausgehen, dass elastisch angeschlos­sene leichte Trennwände den Schallschutz der massiven Trennbauteile so gut wie nicht verschlechtern - wofür aber eine fachgerechte Ausführung des Anschlusses nach DIN 4103-2 Voraussetzung ist.
Es dürfen nur die in der Norm genannten Randanschlussstreifen verwendet werden und beispielsweise keine Estrich-Randstreifen, die aus Leicht-PE ­bestehen und weder den mechanischen Beanspruchungen am Wandanschluss standhalten noch die schallwirksamen Materialeigenschaften mitbringen. Die Randanschlussstreifen müssen lückenlos und umlaufend an allen angrenzenden Bauteilen fixiert werden. Die Deckenfuge ist nach den Verarbeitungsrichtlinien von Multi Gips mit dem ­speziell dafür entwickelten Multi Gips FG 70 Füll- und Zargengips zu füllen, mit dem eine sichere Verbindung ­zwischen der obersten Plattenreihe der Gips-Wandbauplatten und dem elas­tischen Deckanschlussstreifen hergestellt wird. Randanschlussstreifen von Multi Gips sind stets breiter als die Wand selbst. Sie werden nach der Verspachtelung oberflächenbündig abgeschnitten. Dies verhindert versehent­liches Überspachteln, wodurch eine akustisch wirksame starre Verbindung entstehen würde.

Schallschutz im eigenen Wohnbereich
Bei leichten Trennwänden für die Grund­rissaufteilung innerhalb von Wohnungen kommt es in erster Linie auf die Flankendämmung an und in der Regel weniger auf den Direktschallschutz der Wände selbst; bei Wänden mit Türen also weniger auf den direkten Schalldurchgang von einem Raum durch die leichte Trennwand zum anderen Raum in derselben Wohnung. Das ergibt sich auch aus den Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109, die stets für den Schutz zwischen fremden Wohnungen oder Arbeitsbereichen ­gelten. Denn das Regelwerk soll vor ­allem die Privatsphäre schützen und das Eindringen der als besonders störend empfundenen Geräusche von außen verhindern.
Trennwände aus massiven Gips-Wandbauplatten werden hingegen bevorzugt als raumbildende Konstruktionen innerhalb von Wohnungen und Arbeits­bereichen eingesetzt, für die die DIN 4109 keine Schallschutzanforderungen festlegt.

Normative Anforderungen erfüllt
Baupraktisch ist außerdem zu beachten, dass Wände innerhalb von Wohnungen zumeist Türen aufweisen, die den resultierenden Schallschutz in der Regel ­erheblich negativ beeinflussen. Verbesserungen beim Direktschallschutz der ­geschlossenen Wandflächen können dann den schalltechnischen Komfort kaum erhöhen. Darum erfüllen elastisch angeschlossene einschalige Wände aus Gips-Wandbauplatten in den wohnungsbautypischen Dicken von 80 oder 100 mm mit ihren (Direkt-)Schalldämm-maßen Rw,P von 37 bis 49 dB die normativen Anforderungen als innere Trennwände. Wo in Ausnahmefällen ein höherer Direktschallschutz erforderlich ist, etwa wenn Wohnungstrennwände aus Gips-Wandbauplatten errichtet werden oder etwa besonders schutz­bedürftige Räume zu realisieren sind, können zweischalige Gips-Massivwände zum Einsatz kommen, die dann je nach Aufbau und Rohdichte der verwendeten Platten bis 68 dB (Rw,P) erreichen.

Abbildungen: Multi Gips                                                                                                                      Ausgabe: 10/2013