06. Juni 2016

Instrument für alle Fälle

Foto: Caparol

Die Zustimmung im Einzelfall ist ein Instrument des deutschen Bauordnungsrechts zur Umsetzung individueller Ansprüche und Bedürfnisse von Bauprojekten bei der Ausführung von WDV-Systemen. Was Sie darüber wissen müssen.

 

Der immer größer werdende Anspruch und Bedarf an Individualität und Einzigartigkeit von Bauteiloberflächen an Fassaden und Wärmedämm- Verbundsystemen ist heute in zunehmendem
Maße festzustellen. Die individuelle Oberflächengestaltung von WDVS mit verschiedenen bisher nicht geregelten Belägen wie beispielsweise Naturstein oder Glas mosaik – in der Regel in Teilbereichen einer Fassadenoberfläche – kommt dabei heute am häufigsten vor. Aber nicht nur die Umsetzung individueller Bedürfnisse, auch der Einsatz innovativer Bauprodukte bedarf oft
einer bauordnungsrechtlich individuellen Regelung. Das bauordnungsrechtliche Instrument der Umsetzung objektspezifischer, bisher nicht geregelter WDVSystem aufbauten wird im Sinne der Landesbauordnungen als Zustimmung im Einzelfall bezeichnet.

Baurechtliche Situation für WDVS
Die Regelungskompetenz zum öffentlichen Bauordnungsrecht obliegt den Bundesländern und erfolgt im
Wesentlichen in den Landesbauordnungen. Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-tech -
nischen Anforderungen an Bauvorhaben und regelt die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem
Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Anforderungen zum Verwendbarkeits- oder Brauchbarkeitsnachweis
von Bauprodukten ergeben sich aus den Formulierungen der Landesbauordnungen.

Sie besitzen ein Printabonnement, oder sind bereits registriert? Jetzt einloggen!
Lesen Sie jetzt den kompletten Artikel.
Angebot auswählen und sofort weiterlesen.
Oder direkt ein Printabonnement?
1 Jahr Ausbau+Fassade für nur 151,00 € inkl. Mwst. und Versand.
Fordern Sie jetzt gleich Ihr Printabonnement an. Zum Formular
Sie besitzen ein Printabonnement, oder sind bereits registriert? Jetzt einloggen!
Sind Sie bereits Abonnent und haben Ihre Zugansdaten vergessen?
Fordern Sie jetzt gleich Ihre Zugansdaten an. Zum Formular