03. Mai 2016

Randbedingungen abklären!

Foto: Bauch

Gerichtsfälle rund um Putz und Stuck. Spannende Fälle aus der Baupraxis stellt Ihnen der Sachverständige Klaus-Gunnar Bauch vor. Unser achter Beitrag beschäftigt sich mit der Sanierung von Bestandsfassaden.

 

1. Die Vorgeschichte
Ein Bauträger sanierte im Jahr 2009 ein um 1890 errichtetes Mehrfamilien - reihenhaus. Das Gebäude wies einen erstaunlich gut erhaltenen stark zementhaltigen Außenputz aus DDR-Zeiten auf. Der Putz war aus denkmalpflegerischer Sicht unbedeutend und nicht der Originalverputz des Gebäudes. Da er jedoch gut erhalten war und nur geringe Fehlstellen auszubessern waren, übertrug
man einem Malerbetrieb die Putz - instandsetzung und malermäßige Fertigstellung der Putzfassade mit einer Silikonharzfarbe. Doch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zeigten sich an mehreren Stellen Ablösungserscheinungen an der Farbbeschichtung und Putzoberfläche und die Parteien gerieten in Streit über deren Ursachen und die Verantwortlichkeit.

2. Der Beweisbeschluss 
Der Beweisbeschluss des Amtsgerichtes sah eine Untersuchung der Fassade mit folgenden Fragestellungen vor:
a) Das Gebäude weist an der Außenfassade an mindestens drei Stellen im ersten Obergeschoss sowie zweiten und dritten Obergeschoss Farbabplatzungen
beziehungsweise Fehlstellen im Außenputz auf.
b) Die Fassade zeigt am Gesims starke Ausblühungen mit Salzausscheidungen und flächigen Ablösungen. Die Fassade
zeigt deutliche Farbunterschiede. Sie wirkt fleckig und ungleichmäßig. In Teilbereichen in der Nähe der Fallrohre sind
kreisförmige Ablösungen festzustellen.
c) Die Silikonharzfarbe ist in nicht ausreichender Stärke aufgetragen, sie ist zu dünn ausgeführt. Die notwendige Untergrundvorbereitung
ist nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Sofern der Sachverständige zu der Feststellung kommen sollte, dass die oben genannten Abweichungen vom Soll-Zustand einer ordnungsgemäßen Außenfassade vorliegen, soll der Sachverständige
auf Antrag der Antragstellerin zu folgenden weiteren Fragen gutachterlich Stellung nehmen:
d) Was sind die Ursachen für die vorgenannten Baumängel?
e) Welche Ursachen haben die unter a bis c festgestellten Mängel beziehungs-weise wer ist für diese festgestellten
Mängel verantwortlich?
f) Wurden die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten?
g) Welche Maßnahmen sind zur Mangelbeseitigung erforderlich?
h) Wie hoch ist der Kostenaufwand für die Beseitigung der unter a bis c festgestellten Mängel?
i) Sofern Mängel oder einzelne hiervon nicht abgestellt werden können, wie hoch ist ein etwaiger Minderwert anzusetzen?

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