Der Stuckateur ist für das Gerüst mitverantwortlich
- Erstellt: 04. April 2019

Arbeiten an der Fassade sind für alle beteiligten Gewerke eine tägliche Herausforderung. Hilfskonstruktion dafür ist ein sicheres Arbeitsgerüst. Die seit dem 11. Februar 2019 gültige TRBS 2121-1 umfasst zahlreiche Veränderungen und nimmt alle Beteiligten in die Verantwortung. Dabei unterscheidet sie deutlich zwischen den Phasen der Gerüsterstellung (Auf-, Um- und Abbau) und der Gerüstnutzung (Gebrauch des Gerüstes).
Die BG Bau meldete im Jahre 2017 über 21000 Sturz- und Absturzunfälle. Rund 37,5 Prozent der tödlichen Unfälle waren Absturzunfälle. Auch Abstürze aus geringen Höhen können schon gefährliche Folgen haben. Für Fassaden- und Putzarbeiten benötigen Betriebe fast immer Leitern und Gerüste. Stuckateure gehören deshalb auch in Sachen Absturzunfälle zu den gefährdeten Berufsgruppen.
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