DSGVO: Aufgaben sind überschaubar
- Erstellt: 04. Oktober 2019

Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Zu Beginn war die Verunsicherung in den Betrieben groß, inzwischen hat sich die Aufregung etwas gelegt. Tatsächlich bringe die DSGVO zwar viele formelle Änderungen mit sich, eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen gehe damit aber nicht einher, so der ZDH.
Bereits im Mai – ein Jahr nach Inkrafttreten – zog der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, ein positives Fazit: „Wenn man bedenkt, von welcher teils absurden Panikmache der Anwendungsbeginn im letzten Jahr begleitet wurde, muss man heute feststellen, dass die DSGVO den Datenschutz nicht nur in Europa, sondern sogar weltweit erheblich nach vorne gebracht hat. Viele Menschen und Unternehmen, die sich vorher nicht um den Datenschutz gekümmert haben, haben sich mit dem Thema auseinandergesetzt.“ Das gilt auch für das deutsche Handwerk, berichtet Markus Peifer, Datenschutzbeauftragter und Referatsleiter Organisation und Recht im Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH im Interview mit ausbau + fassade (siehe Seite 50). Zu Beginn sorgte das Thema für große Hysterie, der Beratungsbedarf war riesig, entsprechende Seminare schnell ausgebucht. Inzwischen ist der Bedarf zwar zurückgegangen, aber es bilden sich nach wie vor Fragestellungen heraus, etwa zum Beschäftigtendatenschutz oder zum Einsatz von Videokameras im Betrieb. Zu diesen Themen will der ZDH Peifer zufolge noch in diesem Jahr konkrete Empfehlungen herausgeben.
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