01. Januar 2016

Fallstricke im Internet

Wer eine Website betreibt oder in Social Networks wie Facebook aktiv ist, muss die rechtlichen Spielregeln kennen. Wie Unternehmen bei ihrem Online-Auftritt juristischen Ärger vermeiden.

Das Internet zählt inzwischen zu den wirksamsten Instrumenten, um Kunden zu erreichen und zu binden. Zwar kann heute jeder eine eigene Web-Präsenz gestalten. Doch grundsätzlich sollte niemand ans Netz gehen, ohne sich zuvor mit den juristischen Vorgaben zu befassen, rät Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. »Es gibt eine Fülle von Bestimmungen, die nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen.«
 
Bußgelder bis 50000 Euro
Ein vollständiges Impressum ist der ers­te Schritt hin zu einer rechtssicheren Website. Geschäftsmäßige Betreiber sind rechtlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu liefern. Die große Anzahl von Seiten mit lückenhaftem Impressum zeigt, dass viele Unternehmer sich dessen nicht bewusst sind. Das kann sich leicht rächen: Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 50000 Euro möglich. Zu den erforderlichen Punkten zählen laut den Paragraphen 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG) der vollständige Name sowie die Anschrift des Betreibers und gegebenenfalls Rechtsform und Vertretungsberechtigte des Unternehmens. Als Anschrift darf kein Postfach angegeben werden; es muss sich um eine sogenannte »ladungsfähige Anschrift« handeln, also die Wohnanschrift oder den Unternehmenssitz, an dem dazu bevollmächtigte Mitarbeiter die Post entgegennehmen. Die Telefonnummer muss nicht zwingend im Impressum stehen, wohl aber eine E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidenti­fikationsnummer. Je nach Branche ­können weitere Angaben nötig sein. »Betreiber sollten aber nicht übers Ziel hinausschießen und unnötig sensible Daten preisgeben«, betont die Juristin: »Steuer­nummer und Kontoverbindung haben nichts auf der Website verloren.« Zudem kommt es auf die Platzierung an: Die Angaben müssen leicht zu finden und ständig verfügbar sein. Das bedeutet: Das Impressum darf nicht mehr als zwei Klicks von der Startseite entfernt oder nur durch langes Scrollen erreichbar sein.
 
Ein Disclaimer ist kein Freibrief!
Viele Selbstständige fügen auf ihren Websites Links, Fotos, Filmclips, Artikel und Grafiken ein. Doch das Urheberrecht setzt der Freiheit im Netz strikte Grenzen: Betreiber dürfen nur Bilder und Texte verwenden, an denen sie die Nutzungsrechte haben. Wer fremde Arbeiten nutzen will, muss zuvor beim Urheber eine Lizenz erwerben. Bei lizenzfreiem Material fallen zwar keine Kosten an. Doch Achtung: Die Nennung des Urhebers ist trotzdem ein rechtliches Muss! Bei Videos und Fotos kommt zudem das Persönlichkeitsrecht ins Spiel: Die abgebildeten Personen müssen der Veröffentlichung zustimmen.
Eine Verlinkung ist grundsätzlich zulässig. Wer aber zu dem Link Zitate von der fremden Seite kopiert, kann in Konflikt mit dem Urheberrecht geraten. Vorsicht ist noch aus einem anderen Grund angebracht: Falls der Link zu einer Seite mit rechtswidrigem Inhalt führt, drohen womöglich existenzgefährdende Haftungsansprüche. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) kann im Ernstfall helfen zu belegen, dass der Betreiber sich das Material nicht zu eigen macht. »Das bedeutet jedoch nicht, dass die Gerichte ihn nicht zur Verantwortung ziehen«, warnt die Rechtsexpertin. »Besser ist es, fremde Seiten nur nach umfassender Prüfung zu verlinken und die Links in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.«
 
Spielregeln auf Facebook und Co.
Mehr und mehr Firmen nutzen Facebook, Twitter und Co. als Kommunika­tionskanäle. Doch so locker es in den sozialen Netzwerken auch zugehen mag – hier sind ebenfalls rechtliche Spiel­regeln zu beachten. Dazu gehört, dass auch auf Facebook eine Impressumspflicht besteht. Sinnvoll ist es, die Angaben auf der Startseite anzuführen oder dort einen Link zum Impressum auf der Unternehmens-Website einzubetten.
Auch beim Teilen von Fotos ist Wachsamkeit ratsam: Zwar gilt dasselbe Urheberrecht wie überall im Netz. Allerdings teilen auf Facebook oft so viele User das Material, dass die Quelle nur noch schwer zu ermitteln ist. »Wenn die ursprüngliche Veröffentlichung rechtswidrig war, ist es auch jede weitere Verbreitung – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen«, warnt Anne Kronzucker. Übrigens: Facebook räumt sich selbst eine Unterlizenz zur eigenen Verwendung aller Inhalte ein, die Mitglieder hochladen. Wer Bilder bei einer Fotoagentur oder unter einer sogenannten Creative Commons Lizenz erwirbt, darf jedoch Dritten keine Rechte daran einräumen. Vor einer Verwendung von solchen Fotos in sozialen Netzwerken sollte man sich daher genau darüber informieren, was die jeweilige Agentur oder Lizenz erlaubt.

Ausgabe: 11/2013