24. Februar 2015

Verstoß gegen Herstellerrichtlinien: Mangel?

Foto: Pixelio/Wengert

Ein Verstoß gegen die Herstellerrichtlinie stellt nicht in jedem Fall einen Mangel dar. Sie sind jedoch zu beachten, wenn sie der Risikominimierung dienen und nicht auszuschließen ist, dass sich bei einem Verstoß gerade das Risiko realisiert, das der Hersteller mit seiner Richtlinie vermeiden wollte.

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