Unklare Leistungsbeschreibung: Keine Mehrvergütung!
- Erstellt: 03. März 2015
Ein Unternehmer darf Unklarheiten in einer Ausschreibung nicht einfach hinnehmen und durch für ihn günstige Kalkulationsannahmen ersetzen, sondern muss Unklarheiten durch Rückfrage beim Auftraggeber ausräumen. Dies hat das OLG Naumburg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.
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