02. März 2015

Unklare Leistungsbeschreibung: Keine Mehrvergütung!

Ein Unternehmer darf Unklarheiten in einer Ausschreibung nicht einfach hinnehmen und durch für ihn günstige Kalkulationsannahmen ersetzen, sondern muss Unklarheiten durch Rückfrage beim Auftraggeber ausräumen. Dies hat das OLG Naumburg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.

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