Keine Anordnung durch Bauleiter
- Erstellt: 10. Juni 2015

Der Bauleiter des Auftraggebers ist ohne besondere Vollmacht grundsätzlich nicht zum Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung berechtigt. Auch ist eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsbedingung wirksam, wonach Stundenlohnarbeiten nur vergütet werden, wenn sie vorher schriftlich angeordnet wurden.
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