Kein deutschsprachiger Bauleiter: kein Mangel
- Erstellt: 21. Dezember 2015

Der Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung, einen deutschsprachigen Bauleiter, der auf der Baustelle anwesend ist, zu stellen, ist kein Baumangel und berechtigt daher nicht zu einer Minderung der Vergütung.
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