21. Dezember 2015

Kein deutschsprachiger Bauleiter: kein Mangel

Foto: Fotolia

Der Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung, einen deutschsprachigen Bauleiter, der auf der Baustelle anwesend ist, zu stellen, ist kein Baumangel und berechtigt daher nicht zu einer Minderung der Vergütung.

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