01. Januar 2016

Schon auf SEPA eingestellt?

Schon bald soll der bargeldlose Zahlungsverkehr quer durch die EU grenzenlos funktionieren. »Single Euro-payment areas« (SEPA) heißt das Projekt. Bis Februar 2014 muss die Umstellung abgeschlossen sein und spätestens 2016 sollen die letzten Übergangsregelungen auslaufen. Was müssen Betriebe tun, um für SEPA fit zu sein? Petra Zimmermann gibt Tipps.

Ab 1. Februar 2014 wird das SEPA-­Verfahren für alle Überweisungen und Lastschriften Pflicht und löst die bis­herigen nationalen Verfahren ab. Es wird eingeführt, um bargeldlose Transaktionen in Europa zu vereinfachen und einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Ziel ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Beteiligt sind die 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Für den Online-Handel, aber auch für Betriebe in Grenznähe, eröffnen sich damit neue Absatz­chancen. Außerdem sollen Kunden Geld und Zeit sparen können: So sollen Transaktionen schon heute innerhalb eines Tages abgewickelt werden — statt in fünf Tagen wie zurzeit. Doch obwohl die Nutzung von SEPA auf freiwilliger Basis schon seit Jahren möglich ist, ­machen bislang nur wenige davon ­Gebrauch.

Wer weiß Bescheid?
Bislang ist eine große Zahl von Privatpersonen sowie Unternehmen beziehungsweise Organisationen mit den ­anstehenden Umstellungen noch nicht oder nicht ausreichend vertraut. So ­gaben Anfang Dezember 2012 in einer im Auftrag der Deutschen Bundesbank durchgeführten repräsentativen Um­frage unter 76 Prozent der befragten Verbraucher an, noch nie von SEPA gehört zu haben. Besser bekannt war den Befragten die IBAN, die internationale Bankkontonummer, die für SEPA-Zahlungen benötigt wird. Hier meinten 65 Prozent der befragten Privatpersonen, die IBAN zumindest dem Namen nach zu kennen. Inhaltliche Vorstellungen zur IBAN hatten jedoch nur 35 Prozent der Befragten.

Aufwand wird unterschätzt
Bei Unternehmern und Selbstständigen sieht es nicht besser aus: Weniger als ein Jahr vor dem Start sind viele kleine und mittelständische Unternehmen kaum auf das neue Zahlungsverkehrs­system SEPA vorbereitet. Dies hat eine repräsentative Studie vom Oktober 2012 ergeben, die die Deutsche Postbank AG unter gut 1400 deutschen ­Unternehmen mit bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz durchführen ließ. »Die Ergebnisse sind in der Tat besorgniserregend«, erklärte Reiner Ramacher, Vorstand der Postbank Firmenkunden AG. »Offensichtlich unterschätzen vor allem kleinere Unternehmen den Aufwand zur Umstellung auf SEPA.
Dabei gehen einige Experten sogar davon aus, dass der Aufwand höher liegt als ­seinerzeit bei der Euro-Umstellung.«
Laut Postbank-Studie hat jedes dritte kleine und mittelständische Unter­nehmen in Deutschland – exakt 35 ­Prozent – noch nicht mit der Umstellung auf das neue SEPA-Zahlungs­verkehrssystem begonnen.
Jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) konnte die Frage nach ­einem Zeitplan für die Umstellung ­heute sogar schlicht »nicht beantworten«. Und nur 40 ­Prozent der Betriebe treffen für die Umstellung bereits Vorbereitungen.

Bislang zu geringe Nutzung
Auch die Deutsche Kreditwirtschaft ­bestätigte eine bislang sehr geringe Nutzung der SEPA-Zahlungsverfahren durch ihre Kunden. So lag der Anteil der SEPA-Überweisungen an den insgesamt von Juli bis September 2012 getätigten Überweisungen bei knapp sieben Prozent, bei der SEPA-Lastschrift liegen die Werte noch deutlich unter einem Prozent.

Was bedeutet SEPA in der Praxis?
»Tatsächlich kann die SEPA-Umstellung fast alle Abteilungen eines Unternehmen betreffen«, so Reiner Ramacher. Dies beginne schon bei neuen Kontonummern auf Briefbögen, Broschüren, Rechnungen oder der Firmenwebsite. »Weit größer ist aber der Aufwand zur Umstellung von Software.« Zudem ­müssten veränderte Fristen für Lastschriften programmiert sowie auch neue Kontodaten von Zahlungsempfängern und Zahlern erfasst werden.
In der Praxis heißt das für den Handwerksunternehmer, die Buchhaltung im Betrieb SEPA-fit zu machen, Rechnungen, Vordrucke für den Zahlungsverkehr und Verträge anzupassen, Betriebssoftware sowie Zahlungs- und Buchhaltungssysteme umzustellen.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft rät, für die Anpassungen drei  bis zwölf Monate zu veranschlagen. Wichtig sei vor allem, dass man sich Termine setze, mahnen die Experten. Sinnvoll sei, schon jetzt mit der Buchhaltung ein Datum für die Umstellung festzulegen, die neben Abrechnungen natürlich auch die Auszahlung von ­Löhnen betrifft. Mehr Aufwand entsteht den Betrieben, die Rechnungsbeträge per Lastschrift einziehen.
Einige Banken stellen ihren Firmenkunden online Hilfen zur Verfügung, wie zum Beispiel einen SEPA-Navigator, um festzustellen, wie die eigene aktuelle SEPA-Situation ist, oder einen IBAN-Konverter zur Umstellung der Kundendaten, siehe zum Beispiel www.vblh.de (Volksbank). Erkundigen Sie sich bei ­Ihrer Hausbank nach deren SEPA-Serviceleistungen.

Basiswissen für die Umstellung
Ab dem 1. Februar 2014 dürfen anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl nur noch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) für Euro-Zahlungen – auch ­innerhalb Deutschlands – verwendet werden.
Die IBAN beginnt mit einem Ländercode aus zwei Buchstaben, also für Deutschland DE. Neu ist die zweistellige Prüfziffer, die dem Ländercode folgt. Ansons­ten besteht sie im Wesentlichen aus der bekannten achtstelligen Bankleitzahl und der bisherigen nationalen Kontonummer. Die BIC ist die neue Bankleitzahl, auch SWIFT-Code genannt, weil sie von der »Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication« vergeben wird.
Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift) können ­Unternehmen seit 2009 Gelder von Konten innerhalb des Euro-Währungsraumes einziehen lassen.

Widerspruchsfrist von acht Wochen
Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugsermächtigung und dem des Abbuchungsauftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige ­berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits­termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Ein­reicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.
Auch künftig können Verbraucher einer Lastschriftabbuchung ohne Angaben von Gründen widersprechen. Die Bank wird dann wie gewohnt den Betrag dem Kundenkonto wieder gutschreiben. Neu ist, dass künftig eine gesetzliche Widerspruchsfrist von acht Wochen gilt. Bei unberechtigten Lastschriften, wenn der Bankkunde also gar keine Einzugsermächtigung (kein SEPA-Lastschriftmandat) erteilt hat, gilt nach wie vor die gesetzliche Rückerstattungsfrist von 13 Monaten.      

Petra Zimmermann

Abbildungen: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)                        Ausgabe: 7-8/2013