Reserven bilden — Steuern sparen
- Erstellt: 04. August 2016

Viele Handwerker haben 2011 gute Umsätze erzielt. Beim Jahresabschluss sollte eine vernünftige Bilanz vorliegen. Bevor die Unterlagen an das Finanzamt gehen, könnten Rückstellungen ein Thema für das Gespräch mit dem Steuerberater sein.
Das zurückliegende Geschäftsjahr lief für die Baubranche erfreulich gut. Von Anfang Februar bis Ende Dezember konnte vor allem dank der milden Witterung durchgearbeitet werden. Die Angst vor dem Verlust des Geldes und Preissprünge bei den Energiekosten sorgen weiter dafür, dass viele Menschen in die Immobilie investieren. Davon profitiert die Branche. »Gute Auftragslage« heißt in der Folge bessere Erträge. Beim Jahresabschluss geht es dieses Jahr auch darum, wie die Bilanz vernünftig gestaltet werden kann. Rückstellungen und die kluge Bewertung von halbfertigen Arbeiten sind insofern Themen für das Gespräch mit dem Steuerberater. Ziel ist es, gegebenenfalls den Gewinn zu mindern, um damit die Steuerlast zu senken.
Auch wenn das Wirtschaftsjahr für die meisten Bauunternehmer bereits am 31. Dezember 2011 endete, kann das Jahresergebnis und der zu versteuernde Gewinn noch beeinflusst werden. Beispielsweise durch die Bildung von Rückstellungen.
Rücklagen bilden
Grundsätzlich stehen Rückstellungen für geplante Aufwendungen zweckgebunden zur Verfügung. In der Praxis bedeutet dies, dass Geld für zukünftig anfallende Aufwendungen zurückgelegt wird. Wobei die Höhe bereits heute abzuschätzen ist. Bilanztechnisch wird der Aufwand erhöht und somit der Gewinn gemindert. Fällt der Grund für die Bildung der Rückstellung weg, ist diese zeitversetzt aufzulösen. Mit der Bildung einer Rückstellung wird demnach der Aufwand zeitversetzt vorweggenommen. Im Idealfall wird die Rückstellung, wie vermutlich aktuell der Fall, in ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr verlagert. In einem Jahr mit geringeren Gewinnen wirkt sich dies nicht so stark auf die Steuerbelastung aus.
In der betrieblichen Baupraxis werden Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder für unsichere Forderungen gebildet. Hierzu zählen vor allem offene Gewährleistungsansprüche, die Vorsorge vor zahlungsunfähigen Kunden oder drohende Schadensersatzklagen.
Nachweise hinterlegen
Bei Baubetrieben sind Rückstellungen vor allem für Gewährleistungen üblich. Selbst wenn zum Jahresende vom Bauherren noch keine Mängelrüge vorliegt, lassen sich pauschale Rückstellungen für voraussichtliche Gewährleistungsarbeiten ansetzen. Man spricht von Pauschalrückstellungen. Allerdings muss der Betrag angemessen sein. Als Faust-regel werden Garantiearbeiten in Höhe von einem bis zwei Prozent der Umsatzleistung anerkannt. Ohne nachprüfbare Aufzeichnungen wird die Rückstellung jedoch gerne zum Kritikpunkt des Finanzamtes. Mit der Folge, dass die Rückstellung vermutlich gekürzt wird. Sicherer ist es, den gewählten Rückstellungsbetrag mit Nachweisen zu hinterlegen. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit sind plausibel. Beispiel: Der Stuckateur-Fachbetrieb hat 2011 Umsätze in Höhe von 600000 Euro erzielt. In den vergangenen Jahren lagen seine Gewährleistungsaufwendungen zwischen einem und drei Prozent der Umsätze. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr mit schwierigen Kunden, innovativen Arbeitstechniken und neuen Materialen gearbeitet wurde, rechnet der Betrieb mit Garantiezahlungen von zwei Prozent. Für diesen Betrag, welcher hinsichtlich Höhe und der Entstehung noch nicht gewiss ist, wird eine Rückstellung in Höhe von 12000 Euro gebildet. Der Gewinn und folglich der Steuerbetrag wird gedrückt. Anders verhält es sich bei Einzelrückstellungen, wenn diese bereits zum Bilanzstichtag gebildet sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Schadenersatz gefordert wird und der Vorgang bereits einem Gericht vorliegt. Oder wenn beispielsweise Auflagen vorliegen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Unterlagen dem Finanzamt vorgelegt werden, desto größer ist die Chance auf Anerkennung der gebildeten Rückstellungen. In der betrieblichen Praxis werden oft keine stichhaltigen Nachweise gebildet. Die Prüfer des Finanzamts nehmen den Rückstellungsposten folglich kritisch unter die Lupe.
Halbfertige Arbeiten ausweisen
In Baubetrieben spielen neben den Rückstellungen die halbfertigen Arbeiten eine gute Möglichkeit, die Steuerbelastung zu beeinflussen. Da die Baustellen sich meist über einen längeren Zeitraum strecken, spielen die Bewertungsspielräume der halbfertigen Arbeiten eine besondere Rolle. Sowohl bei Banken als auch beim Finanzamt stehen die halbfertigen Arbeiten daher unter besonderer Beobachtung. Während das Finanzamt auf höhere Steuern schielt, hat die Bank Bedenken vor versteckten Verlusten. Der Bank gegenüber sollte man möglichst hohe halbfertige Arbeiten ausweisen, damit das Betriebsergebnis gut dasteht. In der Folge wirkt dies vorteilhaft auf das Rating aus. Mit der höheren Umsatzleistung steigt aber der Gewinn, sodass höhere Steuerzahlungen die Folge sind. Diesen Zielkonflikt gilt es zu optimieren.
F. Helfensteiner
Abbildungen: Heike Schmitt/pixelio.de Ausgabe: 2/2012