01. Januar 2016

BauPVO: Es ändert sich wenig

Die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) gilt seit dem 1. Juli 2013. Welche Folgen hat diese Verordnung für den Handwerker auf der Baustelle? Dazu befragte ausbau + fassade zwei renommierte Fachleute. Hans-Joachim Riechers und Markus Weißert gaben Auskunft.

Seit dem 1. Juli 2013 ist die neue Bauproduktenverordnung in Kraft. Was bedeutet das für die Fachunternehmer?
Riechers: Zunächst einmal nicht viel. Die Produkte bleiben alle, wie sie sind. Es geht lediglich um die Kennzeichnung und die Begleitdokumente.
Weißert: Muss der Fachunternehmer prüfen, ob die Kennzeichnung korrekt erfolgt ist?
Riechers: Ja, das muss er. Die Landesbauordnungen verlangen von den Fachunternehmern, dass die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der Bauprodukte zu erbringen und sogar auf der Baustelle bereitzuhalten sind. Der Nachweis der Verwendbarkeit ergibt sich insbesondere aus der CE-Kennzeichnung. Darin sind die wesentlichen Produktmerkmale ausgewiesen. Die muss sich der Fachunternehmer anschauen. Wenn zum Beispiel beim »Brandverhalten« die Klasse »F« (leichtentflammbar) ausgewiesen ist, darf ein solches Produkt in Deutschland nicht verwendet werden.

Wo ist die CE-Kennzeichnung denn zu finden?
Riechers: Bei Trockenmörtel befindet sich die CE-Kennzeichnung auf den Säcken. Wenn das bei anderen Verpackungsarten nicht möglich ist, dann wird sie zum Beispiel dem Lieferschein beigefügt.
Weißert: Es gibt nach der neuen Bauproduktenverordnung auch noch sogenannte »Leistungs­erklärungen«. Darin wird im Wesentlichen die Information aus dem CE-Zeichen wiederholt. Nach der neuen BauPVO müssen Hersteller eine solche Leistungserklärung für jedes Produkt und bei jeder Lieferung zur Verfügung stellen ...
Riechers: … Halt, halt! Hier müssen wir zwischen der reinen Bürokratie und der praktischen Umsetzung unterscheiden. Fakt ist, dass die Hersteller für alle Produkte solche Leistungserklärungen erstellt haben. Selbstverständlich werden sie auf Verlangen auch ausgehändigt. Aber sie enthalten letztendlich keine Informationen, die auf der Baustelle über das CE-Kennzeichen hinaus beachtet werden müssen.

In der Regel kauft der Fachunternehmer ja beim Baustoff-Fachhandel. Bekommt er denn dort die Leistungserklärung?
Riechers: Ja, sicher. Er kann dort nach der Leistungserklärung fragen und wird sie auch erhalten. Das Ganze ist aber wirklich mit einem hohen Aufwand verbunden und wir können den Nutzen nicht sehen. Deshalb favorisieren wir einen anderen Weg. Die Leistungs­erklärungen werden in eine gemein­same herstellerübergreifende Datenbank gestellt und dort kann sie dann ­jeder abrufen.

Gibt es diese Datenbank schon?
Riechers: Sie können es selber ausprobieren, und zwar unter www.dopcap.eu. DoPCAP steht für »Declaration of Performance Common Access Point« (Leistungserklärung – gemeinsamer Zugangspunkt). Wir hoffen, dass diese Datenbank auf eine breite Akzeptanz stößt.
Weißert: Für den Fachunternehmer ist eine solche Lösung sicher das Einfachste. Im CE-Zeichen findet er die Nummer der Leistungserklärung. Diese Nummer gibt er in die Suchmaske ein und bekommt sofort die zugehörige Leis­tungserklärung angezeigt.
Riechers: Vergessen Sie dabei nicht, dass die Leistungserklärung für den Fach­unternehmer keinen »Zusatz­nutzen« bringt.

Dürfen wir als Fazit aus dem Gespräch festhalten, dass sich für Fachunternehmer und Handwerker gar nicht allzu viel geändert hat?
Riechers: Genauso ist es. Und es ist kein Zufall. Wir haben lange dafür gekämpft. Wenn wir unsere Interessen nicht in die zuständigen europäischen Gremien hineintragen, entstehen Bürokratiemonster, die uns allen am Ende das Leben schwer machen.
Weißert: Da muss ich Herrn Dr.
Riechers recht geben. Das gilt auch für die europäischen Normen. Nur wenn wir entsprechend mitarbeiten, können wir unsere Interessen wahren. Ich kann da nur allen Verbandsmitgliedern danken, dass sie das erkannt haben und uns entsprechend unterstützen.
Riechers: Wenn wir über Verbandsgrenzen hinweg zusammenarbeiten, ist unsere Durchschlagkraft noch höher. Deshalb am Schluss noch ein Kompliment an die Handwerksverbände: Mit ihnen haben wir in Deutschland und Europa wirklich starke Partner …Weißert: …. und diese Partnerschaft ist verlässlich. Was durchaus auch als Kompliment an den IWM zu verstehen ist.

Interview: Paul Dolt

Ausgabe: 9/2103