06. Juni 2016

Kontrollieren und Ärger vermeiden

Foto: Bauch

Gerichtsfälle rund um Stuck. Spannende Fälle aus der Baupraxis stellt Ihnen der Sachverständige Klaus-Gunnar Bauch vor. Unser zehnter Beitrag beschäftigt sich mit der Arbeit von Subunternehmern.

 

1. Die Vorgeschichte
Ein Denkmalpflegebetrieb bekam eine Anfrage zur denkmalgerechten Fassadensanierung an einer Jugendstilvilla aus dem Jahr 1908. Entsprechend den Festlegungen der Denkmalschutzbehörden war eine Sanierung nach historischem Vorbild geplant. Zum Glück konnte man aus dem Stadtarchiv Fotos der Fassade beziehen, welche den Originalzustand gut abbildeten. Die Fassade der Villa war nach langem Leerstand schwer geschädigt aber es waren noch Reste des Originalverputzes und der Stuckelemente vorhanden. Ein Traumauftrag! Welcher sich leider zum Albtraum für den Denkmalpflegebetrieb entwickeln sollte. Dieser vergab aufgrund voller Auslastung des Betriebes die »einfachen« Verputzarbeiten an einen Subunternehmer und führte selbst nur die komplizierten Restaurierungsarbeiten am Antragsstuck aus.  Ein schwerer Fehler – wie sich nachfolgend herausstellen wird.

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