24. Januar 2017

Gesündere Gebäude sind leistbar

Kindertagesstätte »Regenbogen« der Stadt Geesthacht weist nachprüfbar sehr geringe Schadstoffwerte auf
Sentinel Haus Institut/ Nikolaus Herrmann

Die Rahmenbedingungen für eine Innenraumluft, die wenig Schadstoffe enthält, dürften mittlerweile hinlänglich bekannt sein: Immer luftdichtere Gebäudehüllen im Zuge der energetischen Optimierung senken den unkontrollierten Luftwechsel auf ein sehr geringes Niveau.

Gleichzeitig bergen immer noch zahlreiche Bauprodukte und Beschichtungen ein hohes Potenzial an Schadstoffen, das sich negativ auf die Qualität der Innenraumluft als wichtigsten Parameter für gesündere Gebäude auswirkt. Zahlreiche Schadensfälle, bei denen Gebäude direkt nach der Fertigstellung oder einer Sanierung teilweise oder komplett unbenutzbar sind, machen die technischen und finanziellen Risiken für die beteiligten Planer und Handwerker offensichtlich. 

Betriebe des Stuckateur- und Malerhandwerks tragen hier eine besondere Verantwortung. Zum einen haben sie durch den hohen Anteil der von ihnen bearbeiteten Flächen und deren direkten Kontakt zum Innenraum einen großen Anteil an möglichen Schadstoffemissionen in die Innenraumluft. Zum zweiten erfolgen Belags- und Beschichtungsarbeiten meist erst kurz vor der Übergabe an die Nutzer. Nicht selten gilt es enge Termine einzuhalten. Hohe Belastungen durch Schadstoffe oder auch Gerüche können so direkt als Mangel registriert werden, insbesondere wenn das konsequente Lüften der Räume nur halbherzig oder aus Zeitnot gar nicht durchgeführt wird. Doch für das Verhalten auf der Baustelle gibt es kompakte und leicht verständliche Regeln, die den richtigen Umgang mit emissionsarmen Baustoffen und das Verhalten auf der Baustelle erläutern.

EuGH-Urteil: Planungsaufgabe Produktsicherheit

Zentraler Bestandteil für gesündere Gebäude sind emissionsarme Bauprodukte. Hier hat sich das Angebot in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Empfehlenswert sind allerdings nur solche Produkte, für die unabhängige Prüfzeugnisse vorliegen, deren Ergebnisse normgerecht nach offiziellen Standards ermittelt wurden. Ansonsten ist das Haftungsrisiko für den Handwerksbetrieb hoch. Ein solches geht auch von aktuellen juristischen Entwicklungen aus. Bekanntermaßen hat der Europäische Gerichtshof bereits vor zwei Jahren die Praxis der deutschen Baustoffzulassung für nicht konform mit dem ­europäischen Wettbewerbsrecht erklärt (Rechtssache C100/13) und eine Frist von zwei Jahren für eine Neuregelung gesetzt. Diese ist am 15. Oktober 2016 abgelaufen. Die Konsequenz: Das bisherige Ü-Zeichen als Nachweis für die Übereinstimmung des Produktes mit den bauaufsichtlich vorgegebenen Anforderungen entfällt. Unter anderem das Umweltbundesamt und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sehen dadurch die (gesundheitliche) Qualität von Bauprodukten gefährdet.

Die Politik hat auf die Situation reagiert, indem die Bauministerkonferenz klarstellt, dass es keine Abstriche bei der Gebäudequalität geben darf. Somit kommt es zur »paradoxen Situation« (ZDB), dass Planer und Handwerksunternehmen die Nachweise für die Qualität aller verwendeter Produkte überprüfen und dokumentieren müssen. Der ZDB spricht von der »Planungsaufgabe ­Sicherstellung der erforderlichen Produkteigenschaften« und plädiert für eine europäische Regelung. Bis diese irgendwann Realität wird, sind im Bereich ­Gesundheit Datenbanken wie das »Bauverzeichnis ­Gesündere Gebäude«, www.sentinel-bauverzeichnis.eu von Sentinel Haus Institut und TÜV Rheinland eine wertvolle Hilfe. Hier sind zu vielen Produkten entsprechende Prüfnachweise hinterlegt.

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