01. Januar 2016
Geht bei Handwerkerleistungen etwas zu Bruch, muss es ersetzt werden. Nur selten ist auf den ersten Blick klar, wer für den Schaden aufkommt: Gerade dann, wenn mehr als nur eine Person an der Erfüllung eines Auftrags beteiligt ist, muss der Verursacher nicht zwingend der Haftende sein.