
Wer an Gebäuden zu tun hat, trifft nicht selten auf tierische Bewohner, die auf Simsen, Dachunterständen, Balkonen, in Firstziegeln oder an der Fassade leben. Für Handwerker und Planer gibt es hier einiges zu beachten, denn viele wild lebende Tiere stehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz. Ein Bericht aus einer Infoveranstaltung.
Mauersegler, Mehl- und Rauchschwalben und der Haussperling, besser bekannt als Spatz – das sind nur einige Arten, die auch an Gebäuden leben. So wie viele Fledermausarten. Die Höhlen- oder Nischenbrüter brüten in Astlöchern von Bäumen, in Felsnischen oder Steilwänden, aber auch in Ersatzlebensräumen in menschlichen Siedlungen. Dort finden die sogenannten „Kulturfolger“ meist auch ein breites Nahrungsangebot. Denn durch eine immer intensivere Landwirtschaft, durch Versiegelung und Abholzung gehen wertvolle Lebensräume und Nahrungsquellen (Habitate) für Insekten verloren – und somit die Nahrungsgrundlage von Vögeln und Fledermäusen. Die Malerinnung Berlin engagiert sich gemeinsam mit dem Naturschutzbund (NABU) Berlin zum Thema „Artenschutz am Gebäude“.
Geschützt laut Bundesnaturschutzgesetz
Kulturfolger besiedeln Schadstellen an Gebäuden, beispielsweise im Dachkasten, sie nisten hinter Regenfallrohren oder in kaputten Lüftungen. Sehr beliebt ist auch die letzte Dachpfannenreihe. „Fledermäuse finden in Fassadenlöchern, hinter Verblendungen oder in der schmalsten Mauernische Platz, ein daumenbreiter Spalt genügt. Wenn nun der Stuckateur, Maler oder Gerüstbauer mit seinem Gerüst anrückt, etwa um eine Wärmedämmung anzubringen, ist der Konflikt da“, sagt Imke Wardenburg vom NABU Berlin. Denn die meisten Vogelarten sowie alle 25 heimischen Fledermausarten stehen unter Naturschutz.
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