
Immer wieder kommt es zu Schäden bei Gipsputz auf Betonuntergründen. Der folgende Artikel will neuere Erkenntnisse zum Mechanismus der Phasenneubildung in allgemeinverständlicher Form anhand eines Schadenbeispiels erläutern.
Betondecken im Wohnbau werden überwiegend mit Gipsputzen verputzt oder mit gipsgebundenen Spachtelmassen beschichtet. Gipsputz haftet auf Betonuntergründen im Wesentlichen durch mechanische Adhäsion, das heißt Gipskristalle aus der gesättigten Lösung des Gipsputzes „umwachsen“ die Unebenheiten der Betonoberfläche und stellen dadurch einen Verbund her (für eine detaillierte Beschreibung siehe zum Beispiel Quelle 1). Dieser Prozess wird als kristalline Vernadelung bezeichnet. Sogenannte Haftbrücken oder Kunststoffzusätze zum Putz („Haftputz“) beziehungsweise den Gipsspachtelmassen sollen vor allem die Anfangshaftung verbessern. Immer wieder kommt es zu Abstürzen von Deckenputzen oder Ablösungen von Deckenspachtelungen. Teilweise treten diese noch während der Bauphase oder kurz nach der Fertigstellung der Objekte auf, zum Teil stürzt der Putz auch erst nach Jahren – oft ohne erkennbaren Anlass – von der Decke.
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