Begriff | Main definition |
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BAU | Die BAU findet alle zwei Jahre im Januar in ungeraden Jahren statt. Veranstaltungsort ist München, die Themen sind Architektur, Materialien und Systeme.
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Bauabnahme | Eine Bauabnahme erfolgt vor dem Einzug in das Haus. Der Bauherr übernimmt das Haus vom Bauleiter. So können beispielsweise Mängel am Bau noch festgehalten werden. Ist die Bauabnahme erfolgt, sollte der Bauherr sicher sein, dass er ein mangelfreies Haus übernommen hat. |
Bauantrag | Ein Bauantrag ist notwendig, um eine Baugenehmigung zu erhalten und wird vom Bauherr und vom Architekten erstellt und bei der Baubehörde eingereicht. Er enthält im Normalfall Antragsformular, Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, statische Berechnungen, Entwässerungsplan sowie einen Freiflächenplan. |
Baugenehmigung | Eine Baugenehmigung ist Pflicht, um überhaupt bauen zu dürfen. Sie wird von einer Baubehörde erteilt. Zu beachten ist hierbei, dass eine Baugenehmigung verfällt, wenn nach einer bestimmten Zeit nicht begonnen wurde zu bauen. |
Bauherr | Der Bauherr ist die Person, die den Bau eines Gebäudes in Auftrag gibt oder selbst ausführt. |
Baukalke | Bindemittel für mineralische Putzmörtel nach DIN 18550. |
Bauschädliche Salze | Bei der Verdunstung in Wasser gelöster Salze in oder auf durchfeuchteten Bauteilen können diese Salze auskristallisieren. Wenn damit eine Volumenvergrößerung verbunden ist, erzeugt sie erheblichen Sprengdruck, der zu Bauschäden und Ausblühungen führen kann. |
Bauteilaktivierung | Die Heizwassertemperaturen liegen bei maximal 29 Grad Celsius. Das Heizen und/oder Kühlen mit einem wasserführenden Rohrregister, das in die Gebäudedecken integriert ist. Das Rohrregister besteht aus mäander- oder spiralförmig angeordneten, 15 bis 20 Millimeter dicken Rohren aus Kunststoff oder aus Kunststoff und Aluminium. Diese werden in Abständen von 10 bis 30 Zentimetern direkt in den Betonkern der Decken eingegossen. Schichten zwischen der Decke und der Raumluft – wie Putze oder abgehängte Decken – vermeidet man, um den Wärmefluss nicht zu behindern |
Bauwerksfuge | Eine der verschiedenen Arten von Estrichfugen. Bauwerksfugen stellen Bewegungsfugen der Gebäudekonstruktion für die Aufnahme von Verformungen dar. Sie müssen in der Estrichkonstruktion und im Bodenbelag aufgenommen und dort als solche in gleicher Breite mit Dehnfugenprofilen ausgebildet werden. |
Bebauungsplan | Ein Bebauungsplan setzt für einen genau begrenzten Bereich eines Stadtgebietes oder eine Gemeinde fest, wie ein einzelnes Grundstück genutzt und bebaut werden darf. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnungen und Text festgelegt ist, welche Nutzung zulässig ist. |
Begehbarkeit | Von Estrichmaterialien vor dem Betreten des Estrichs zu erfüllende Eigenschaft. |
Belagsreife | Von Estrichmaterialien vor dem Beginn von Belagsarbeiten zu erfüllende Eigenschaft. |
Bewegungsfuge | Bewegungsfugen sind Estrichfugen zur Aufnahme von Formänderungen des Estrichs. Ursachen der Formänderungen können Verformungen der Gebäudekonstruktion (Bauwerks-fugen), das Schwindverhalten bei der Erhärtung sowie temperatur- oder feuchtigkeitsbedingte Längenänderungen der Estrichmaterialien sein. |
Biberschwanz | Der Biberschwanz ist ein flacher, an der Unterkante halb abgerundeter Dachziegel. Er eignet sich für extrem steile Dächer. |
Biegezugfestigkeitsklasse (F) | Einteilung von Estrichen entsprechend ihrer Mindest-Biegezugfestigkeit nach DIN EN 13813. Insbesondere Estrichplatten auf weichen, zusammendrückbaren Schichten wie beim Estrich auf Dämmschicht werden durch Biegezugkräfte beansprucht. Die Festigkeitsklassen werden unterteilt von F1 bis F50 (in N/mm2) und bei der Kennzeichnung von Estrichmörteln kombiniert mit den Druckfestigkeitsklassen angegeben, z.B. CA - C20 - F4 oder CT - C50 - F6. |