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Belagsreife

Von Estrichmaterialien vor dem Beginn von Belagsarbeiten zu erfüllende Eigenschaft. Estrichmaterialien müssen mindestens die Nennfestigkeit und zulässige Gleichgewichtsfeuchte erreicht haben, um insbesondere bei dampfdichten Belägen Folgeschäden austrocknender Restfeuchte, z.B. Blasenbildung und Ablösungen, zu vermeiden.

Fertigteilestriche können sofort mit Belägen versehen werden, Gussasphaltestriche nach einem Tag, während die Belagsreife mineralischer Nass- und Fließestrichen vom Erhärtungsablauf des Bindemittels sowie den Trocknungszeiten und damit von Estrichdicke, Temperatur und Luftfeuchtigkeit abhängt. Zementestriche erfordern in der Regel die längsten Wartezeiten bis zur völligen Tocknung.

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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