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Energieeinsparverordnung (EnEV)

Auf dem Energieeinsparungsgesetz basierende Verordnung, die energetische Anforderungen an Neubauten und geänderte Teile von Bestandsbauten festlegt. Ob ein geplantes Haus nach der EnEV erlaubt ist, kann man wegen des komplizierten Rechengangs nur mit einem geeigneten Berechnungsprogramm ermitteln. Dort werden zum Beispiel für ein Wohnhaus die Planungsdaten der Flächen, Volumen, Ausrichtung, Bauteile und Versorgungsanlagen eingegeben. Das Programm erstellt daraus eine Energiebilanz für Heizung, Warmwasser und Lüftung einschließlich der elektrische Hilfsenergie.

 

Dann errechnet das Programm die Energiebilanz für ein virtuelles „Referenzgebäude“ gleicher Größe und Form, bei dem jedoch alle Außenbauteile und Anlagen durch solche ausgestauscht sind, die dem in einer Anlage der EnEV definierten Stand der Technik entsprechen. Für das tatsächlich geplante und für das Referenzgebäude errechnet das Programm schließlich den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmebedarf (Verluste infolge Wärmeübertragung durch die Gebäudehülle und Lüftung).

Seit der letzten Änderung der EnEVist ein geplantes Gebäude im Wesentlichen dann zulässig, wenn sein Transmissionswärmebedarf den des Referenzgebäudes sowie bestimmte festgelegte Werte nicht überschreitet und sein Primärenergiebedarf um mindestens 25 Prozent unter dem des Referenzgebäudes liegt. Bei Änderungen an bestehenden Häusern gelten weniger strenge Werte. Ausnahmen sieht die EnEV unter anderem für selten genutzte, provisorisch aufgebaute und besonders erhaltenswerte Gebäude vor. Für Ende 2018 wird erwartet, dass die EnEV im Zuge eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgelöst wird.

Englisch: Energy Saving Ordinance

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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