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Gipsbinder

Bindemittel nach DIN EN 13279-1 für gipshaltige mineralische Putzmörtel nach DIN 18550-2.Gipsbinder werden durch Brennen von Gipsstein hergestellt, erhärten unter Wasseraufnahme durch Hydratation und werden gemäß  ihrer Verwendung in folgende Gruppen unterteilt:

–    A1:    zur Direktverwendung oder zur Weiterverarbeitung-    A2:    zur Direktverwendung auf der Baustelle-    A3:    zur Weiterverarbeitung zu vorgefertigten Elementen, z.B. Gipsplatten-   B1-B7:    zur Weiterverarbeitung zu werkgemischten Werk-Trockenmörteln, z.B.    Gipsputz-Trockenmörtel-    C1-C7:    zur Weiterverarbeitung zu Gips-Trockenmörteln für besondere Zwecke, z.B.    für AkustikputzeJe nach Zusammensetzung sind die wichtigsten Eigenschaften: gute Putzhaftung durch Volumenzunahme beim Erhärten, sehr schneller Versteifungsbeginn und rasche Erhärtung, mittlere Druckfestigkeit, hohe Wasseraufnahme, -speicherfähigkeit und Wasserdampfdurchlässigkeit, wasserlöslich, korrosionsfördernd für Eisenmetalle, brandschützende Wirkung. Gipsbinder dürfen mit Luftkalken, aber auf Grund der Bildung bauschädlicher Salze (Ettringit, Sprengdruck) niemals mit hydraulischen Kalken oder Zement gemischt werden. Gipsbinder werden auf Grund ihrer hohen Wasseraufnahmefähigkeit und raumklimaregulierenden Wirkung für gipshaltige Innenputze sowie für Trockenbaustoffe verwendet.

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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