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Haftbrücke (Putz)

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Begriff Main definition
Haftbrücke (Putz)

Maßnahme der Putzgrundvorbehandlung zur Verbesserung der Putzhaftung am Putzgrund.
Haftbrücken werden vollflächig auf glatten oder schwach saugenden Putzgründen aufgetragen und erfordern vor dem Auftragen des Unterputzes eine Standzeit von ≥ 24 Stunden.

Organisch gebundene quarzsandhaltige Haftbrücken (Quarzhaftbrücke) werden anstrichtechnisch aufgetragen und sind nur für gipshaltige Innenputze, nicht jedoch für alkalische kalk-oder zementhaltige Putze geeignet.
Mineralische Haftbrücken werden als kunstharzvergütete Werktrockenmörtel geliefert, mit der Zahntraufel aufgetragen und sind für alle mineralischen Innen- und Außenputze geeignet.

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