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Putzarmierung

Einlage eines zugfesten alkalibeständigen Glasgittergewebes innerhalb des Unterputzes oder eines Armierungsputzes eines mehrlagigen Putzsystems. zur Verminderung der Gefahr der Rissbildung durch Aufnahme auftretender Zugspannungen.

Dabei wird die Putzarmierung in der zugbelasteten Zone in den zweischichtig nass-in-nass aufgetragenen Putzmörtel faltenfrei eingebettet, bei einem Unterputz in der oberen Hälfte, bei einem Armierungsputz in der Mitte der Putzlage.Die Überlappung des Armierungsgewebes beträgt bei Stoßfugen ≥ 10 cm, bei Überbrückung von Fugen benachbarter Bauteile oder -elemente ≥ 20 cm.

Putzarmierungen werden vollflächig erforderlich bei zu geringem Risswiderstand des Putzsystems, z.B. bei falschem Festigkeitsgefäll etwa bei weichem wärmedämmendem Mauerwerk als Putzgrund oder Leichtputzen unter härterem Oberputz, bei sehr stark beanspruchten Außenputzen oder bei Wärmedämm-Verbundsystemen oder aber teilflächig bei Materialwechsel im Untergrund (Rollladenkästen), Putzkanten und als Diagonalarmierung im Eckbereichvon Bauteilöffnungen.

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
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