Begriff | Definition |
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Putzarmierung | Einlage eines zugfesten alkalibeständigen Glasgittergewebes innerhalb des Unterputzes oder eines Armierungsputzes eines mehrlagigen Putzsystems. zur Verminderung der Gefahr der Rissbildung durch Aufnahme auftretender Zugspannungen. Dabei wird die Putzarmierung in der zugbelasteten Zone in den zweischichtig nass-in-nass aufgetragenen Putzmörtel faltenfrei eingebettet, bei einem Unterputz in der oberen Hälfte, bei einem Armierungsputz in der Mitte der Putzlage.
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