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Verbundestrich (V) | Eine nach der Art der Estrichkonstruktion bezeichnete Estrichart nach DIN 18560-3. Die Estrichnenndicke beträgt das 3-fache des Größtkorns der Gesteinskörnungen, maximal 50 mm, für Estriche mit Bodenbelag sind Festigkeitsklassen ≥ C20/ F3 erforderlich. Außer Bauwerksfugen sind keine weiteren Estrichfugen erforderlich. Verbundestriche eignen sich als Ausgleichsestrich, Gefälleestrich oder Nutzestrich in untergeordneten Räumen oder als Industrie- bzw. Hartstoffestrich, wenn keine Anforderungen an den Schall- oder Wärmeschutz bestehen. |