Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vor dem Aus?
In einem Schreiben vom 13. April 2015 hat das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt mitgeteilt, dass die Zulassung von Bauprodukten in den nächsten Jahren neu geregelt wird. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014, das feststellt, dass die deutschen Bauregellisten einen Verstoß gegen die frühere Bauproduktenrichtlinie darstellen, da diese den Wettbewerb in Europa behindern.
Als Konsequenz wurden einige wenige Regelungen der Bauregelliste, die von dem Urteil direkt betroffen sind, sofort außer Vollzug gesetzt. Aktuell berät die Bauministerkonferenz, wie eine Übergangsphase zwischen der bisherigen nationalen Regelung und einer europäischen Zulassung durch eine Europäische Technische Bewertung (ETA Art 19 Abs. 1 Bauproduktenverordnung) zu regeln ist.
Laut Mitteilung sieht der momentane Stand vor, dass das DIBT Anträge auf Zulassung von Bauprodukten nach dem bisherigen Verfahren noch bis zum 31.1.2016 annimmt. Bereits ab dem 31.7.2015 sollen "verzichtbar gewordende Zusatzanforderungen" ersatzlos entfallen. Ab dem 15.10.2016 soll die Bauregelliste B Teil 1und sonstige Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte ganz entfallen. Bestehende Zulassungen sollen bis zum Ende ihrer Geltungsdauer gültig bleiben, um so eine Übergangsfrist zu schaffen. Stattdessen will die Bauministerkonferenz "für erforderlich gehaltene Anforderungen" auf der Ebene des Gebäudes in Form von "bauwerksbezogenen Anforderungen" konkretisieren.
"Ob und wie künftig noch durch einzelne EU-Staaten zusätzliche Anforderungen an die Eigenschaften von Bauprodukten (z.B. im Bereich Umwelt, Gesundheit und Hygiene) gestellt werden können, muss jetzt geklärt werden" sagt Justus Kampp, Baurechtsexperte bei Hiddemann | Kleine-Cosack Rechtsanwälte, der das SHI berät. Auch die letztendlichen Konsequenzen für den Baustoffmarkt und die Qualität von Bauprodukten sowie für Investoren und Planer sind selbst für Juristen im Moment nicht absehbar, Aus Sicht des SHI sind die Folgen für die Akteure der Bauwirtschaft im Moment nur abzuschätzen: Einerseits ist der Wegfall der Bewertungspflicht bedauerlich und den Herstellern werden Möglichkeiten der Bewertung genommen. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass unabhängige Produktprüfungen und Label, wie das des SHI, an Bedeutung gewinnen werden, um bestimmte (gesundheitliche) Qualitätsmerkmale nachzuweisen. Offensichtlich ist, dass das bisherige deutsche System der Zulassung grundsätzlich geändert werden muss. Wie die erreichte (gesundheitliche) Qualität von Bauprodukten auf Dauer gesichert und fortentwickelt werden soll, ist momentan offen. Hersteller können sich gerne an das SHI wenden, um in Zukunft informiert zu bleiben und Beratung zu erhalten.