29. Juni 2015

Baugewerbliche Verbände NRW: Keine Steuern auf Abschlagszahlungen

Müssen Bau- und Ausbauunternehmen in Kürze Steuern bereits auf Abschlagszahlungen leisten? Gegen eine entsprechende Darstellung aus dem Bundesfinanzministerium haben die Baugewerblichen Verbände (BGV) jetzt entschieden Protest eingelegt.

In einem Brief an Finanzminister Wolfgang Schäuble legt BGV-Hauptgeschäftsführer Lutz Pollmann dar, dass er mit der Rechtsauffassung der Finanzbehörden, was die Gewinnrealisierung und damit die Steuerpflicht für Unternehmen im Falle der Abschlagszahlungen anbelangt, nicht übereinstimmt. Anlass ist ein Schreiben aus Schäubles Ministerium, wonach mit dem Anspruch auf eine Abschlagszahlung der Gewinn für die bis dahin erbrachte Leistung bereits entstanden ist und sie daher steuerrechtlich gewinnwirksam bilanziert werden müsse. „Das rüttelt an den Grundfesten des Steuerrechts und des Handelsgesetzbuches“, stellt Pollmann klar.

Wenn beispielsweise ein Bauunternehmen die erste Abschlagszahlung im Rahmen eines größeren Projektes erhalte, stehe noch gar nicht fest, ob und wann die Arbeiten tatsächlich zu einem Abschluss gebracht werden können oder ob nicht zum Beispiel eine Insolvenz des Auftraggebers dazwischenkommt. Der „Gefahrenübergang“ erfolge schließlich erst mit der Abnahme des Bauwerks. Von daher sei es nicht einzusehen, dass unter diesen Umständen bereits für diesen Vorschuss Steuern fällig werden sollen. Im Stadium der Teilzahlungen könne eben von einem „realisierten Gewinn“ noch keine Rede sein. Bei den Abschlägen handele es sich „nur um eine ,vorläufige` Leistung. Eine dort getätigte Zahlung kann auftraggeberseits im Rahmen der Schlussrechnung wieder abgezogen werden.“ Man denke, so Pollmann weiter, nur einmal an die verbreitete (Un-)Sitte vieler Auftraggeber, eine bestimmte Rechnungssumme als angebliche Sicherheit einzubehalten, obwohl es dazu keinen sachlichen Grund gibt.

Von daher verwundere es ihn sehr, dass in dem Schreiben des Schäuble-Mitarbeiters davon die Rede ist, man stehe „im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder“, wenn man ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Abschlagszahlungen an Architekten nun auf die Bauwirtschaft insgesamt beziehe. Der BFH hatte die Honorarordnung der Architekten selbst noch als „Sonderregelung“ aufgefasst, während in dem Schreiben aus dem Finanzministerium jetzt die Ausweitung auf alle Werkverträge vorgenommen wird. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer hat im Sinne der BGV votiert: Der Erlös aus dem Projekt sei erst dann zu versteuern, wenn das Werk vom Auftraggeber abgenommen worden ist.

Auf Unverständnis stößt bei den BGV zudem, dass das Finanzministerium entschieden hat, die neue Rechtslage sei ab dem Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 23. Dezember 2014 beginnt. Es würde damit bereits für Abschlagszahlungen gelten, die 2015 eingehen. Pollmann appelliert daher an Minister Schäuble, „sich dafür einzusetzen, dass Ihr Ministerium seine Einschätzung revidiert“. Unterstützung in dieser Richtung wird zudem von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans erbeten.