Energieausweise: Viele Immobilien im „roten Bereich“

Die Analyse von mehr als 10000 Energiebedarfsausweise liefert ein erstes Abbild des Ist-Zustandes der energetischen Qualität des Wohngebäudebestands in Deutschland bezogen auf den rechnerisch nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelten Endenergiebedarf. Danach sind viele Immobilien nach der Effizienzklassenverteilung im „roten Bereich“ angesiedelt.
Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) am 1. Mai 2014 wurden in Deutschland bisher rund 500.000 Energieausweise ausgestellt. Seit diesem Datum gilt es für Immobilienbesitzer, die Energieeffizienzklasse ihres Gebäudes in einem Energieausweis auszuweisen. TNS Infratest hat in Zusammenarbeit mit Energieausweis48 in einer ersten qualifizierten Auswertung zunächst 10.354 zwischen dem 1. Mai 2014 und dem 30. April 2015 erstellte Energiebedarfsausweise für Wohngebäude herangezogen.
Danach weisen 41 Prozent der Energiebedarfsausweise die Energieeffizienzklasse H aus. Auf die Energieeffizienzklasse G entfallen 22 Prozent. Immer noch im orangeroten Bereich der Skala, die seit dem 1. Mai 2014 auf jedem neuen Energieausweis verbindlich ist, sind 17 Prozent der Gebäude in der Energieeffizienzklasse F zu verorten. Zwölf Prozent finden sich in der Energieeffizienzklasse E. Lediglich sieben Prozent gibt es in der Energieeffizienzklasse D und nur ein Prozent in C. Die Energieeffizienzklassen B, A und A+ sind in Deutschland nur in Einzelfällen auszumachen und prozentual nicht abbildbar. Vier von fünf Immobilien in Deutschland liegen demnach im roten Bereich der Energiebedarfsskala. Lediglich in Einzelfällen erreichen vor der Jahrtausendwende erbaute Immobilien positive Effizienzklassen. Eine deutlich positivere Effizienzklassenverteilung ist erst bei Immobilienbauten ab dem Jahre 2000 erkennbar.
Ein erster Schritt Richtung Nachhaltigkeit und Energieeffizienz von Gebäuden ist der neue Energieausweis. Dieser dokumentiert seit dem 1. Mai 2014 bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einer Immobilie die derzeitige Energieeffizienzklasse des Gebäudes. Die für die Energieausweiserstellung erforderlichen wesentlichen Gebäudedaten werden erstmals seit dem 1. Mai 2014 vom Deutschen Institut für Bautechnik elektronisch gespeichert.
Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu bedenken, dass mit der Analyse nicht der gesamte Gebäudebestand erfasst wird, sondern nur dort, wo ein Energieausweis vorliegt. Viele Eigentümer besitzen keinen Energieausweis für ihr privat genutztes Wohneigentum.