Höherer Mindestlohn ab Januar
Ab 1. Januar 2016 haben am Bau Beschäftigte Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Die neue Regelung betrifft den ungelernten „Helfer“ ebenso wie den Facharbeiter. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weist darauf hin, dass der Mindestlohn am Bau für jede Arbeitsstunde, also auch für Überstunden zu bezahlen ist. Das gilt unabhängig von der Nationalität der Beschäftigten oder dem Firmensitz.
Im Einzelnen steigen die Mindestlöhne am Bau wie folgt:
einfache, ungelernte Arbeiten (Helfer):
Lohn je Arbeitsstunde |
ab 1. Januar 2015 |
ab 1. Januar 2016 |
West (inkl. Berlin) |
11,15 € |
11,25 € |
Ost |
10,75 € |
11,05 € |
Facharbeiten (Fachwerker, Maschinisten/Kraftfahrer):
Lohn je Arbeitsstunde |
ab 1. Januar 2015 |
ab 1. Januar 2016 |
West |
14,20 € |
14,45 € |
Berlin |
14,05 € |
14,30 € |