09. Februar 2016

Steueranreize für Investitionen in Wohnungsbau beschlossen

Die Bundesregierung hat heute Steueranreize in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für den privaten Wohnungsbau beschlossen. „Wir begrüßen den Beschluss der Bundesregierung, eine Sonderabschreibung im Wohnungsneubau einzuführen. Eine generelle Erhöhung der AfA von zwei auf vier Prozent hat die Bauwirtschaft seit langem gefordert; mit diesem Schritt kommt uns das Finanzministerium entgegen“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein (BGV SH).

Die neu eingeführte Sonderabschreibung im Wohnungsneubau gilt für einen Förderzeitraum von drei Jahren. Gefördert werden diejenigen Wohnungen, für die bis Ende 2019 ein Bauantrag gestellt und die spätestens 2022 auch fertig gestellt wurden. „Mit dieser Sonder-AfA werden Investitionen in neue Wohnungen mit Sicherheit vorangetrieben. Weitere Instrumente wie eine Absenkung der Grunderwerbsteuer wären zudem hilfreich,“ so Schareck. Ein anderer Weg, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen, sind standardisierte Typenhäuser, bei denen die Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Bauzeiten wirksam verkürzt sind.

Angesichts des bereits festgestellten Defizits von rund 95.000 Wohnungen in Schleswig-Holstein plus der Unterbringung von Flüchtlingen, hat die Bauwirtschaft bereits reagiert. Die ersten reproduzierbaren Häuser in Innungsqualität sind in Ahrensburg, Ammersbek und Lauenburg in lediglich zwölf Wochen Bauzeit errichtet worden.

Federführend für die Bauwirtschaft hatte der BGV SH die Landesregierung und die Kommunen unterstützt und in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen ARGE fertige Konzepte für reproduzierbare Wohneinheiten geschaffen. Auf der Internet-Plattform „Schneller Wohnraum – Bauen mit IQ“ werden technisch komplett durchgeplante und teilweise erprobte Gebäude mit festgelegten Kostenrahmen bereitgehalten.

Angeboten werden von funktionalen Modulen bis zu mehrgeschossigen Wohngebäuden unterschiedliche Modelle in Holz- und Massivbauweise, die in ganz Schleswig-Holstein realisiert werden können, einzeln oder in großen Stückzahlen. Die Gebäude entsprechen allen gängigen Bauvorschriften.

Gemeinden, Kommunen oder private Investoren können die kompletten Leistungen bis zur Fertigstellung eines Gebäudes in Anspruch nehmen oder es werden die Nutzungsrechte für die Pläne zur Verfügung gestellt. Der Verband gibt Empfehlungen zu Firmen und Beurteilungen zu den Modellen. Eine Beratung erfolgt über das Holzbauzentrums Schleswig-Holstein HBZ* SH, das vom BGV mit der Durchführung und Beratung beauftragt worden ist.

Für die Förderung der Bauprojekte hält das Land Förderprogramm bereit. Das neue Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ und das „Wohnraumförderprogramms 2015 bis 2018“ richten sich an Kommunen und Investoren. „Mit den gerade geschaffenen Steueranreizen ist ein wichtiger Schritt unternommen worden, damit private Investoren in den Wohnungsneubau investieren“, so Schareck. Kommunen könnten in Zusammenarbeit mit privaten Investoren weitere Bauvorhaben durch Nutzung aller Finanzierungsmöglichkeiten realisieren.