Rat vom TÜV: Fassaden regelmäßig überprüfen

Zu den Aufgaben von Eigentümern gehört, die Gebäudefassaden in einem ordentlichen Zustand zu halten, so dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Rainer Gößmann, Experte für Bauwerksprüfung bei TÜV Rheinland, weist darauf hin, dass es zwar keine Verordnung gibt, die den Besitzer zwingt, regelmäßig seine Fassade zu überprüfen. Allerdings haftet er, wenn etwas passiert. Deshalb rät er, eine Besichtigung alle zwei bis drei Jahre durchzuführen.
„Erfahrungsgemäß treten Schäden häufig durch Zwängung oder Verformung aufgrund der Materialeigenschaft, fehlerhafte Montage oder korrodierte Traganker auf. Außerdem kann es zu Rissen oder durch Frost bedingte Abplatzungen kommen“, sagt Gößmann. Auch unplanmäßige, nachträglich angebrachte Vordächer oder Reklametafeln können zu Schäden führen. Festgestellte Schäden sollten fachlich bewertet und dokumentiert werden. Der Experte empfiehlt, das Bauwerk alle zwei bis drei Jahre zu besichtigen. Alle vier bis fünf Jahre sollte ein Sachverständiger nach Schäden schauen. Und alle zwölf bis 15 Jahre empfiehlt sich eine umfassende Prüfung, bei der Fachleute jedes maßgebende Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen. Auch der TÜV Rheinland bietet diese regelmäßigen Prüfungen der Standsicherheit von Bauwerken gemäß der VDI 6200 an. Eigentümer kommen so ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und senken das Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.
Außerplanmäßige Überprüfung nach Unwetter
Auch darüber hinaus sollten Gebäudebesitzer achtsam und sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Nach Unwettern, Sturmereignissen oder Brand rät der TÜV Rheinland-Experte dringend, die Fassade außerplanmäßig zu überprüfen. Insbesondere in öffentlich zugänglichen Bereichen und auf Verkehrswegen sollten Besitzer darauf stetig ein Auge haben und beschädigte Fassadenplatten sofort austauschen.
Quelle: TÜV Rheinland