Informationen zur neuen Abfallverordnung

Mit dem 1. August 2017 ist eine neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gelten für die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und/oder von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wichtigsten Informationen online über die Neuregelung zusammengetragen. Detailliert wird auf den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen eingegangen.
Sie heißt „Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV)“ und ist ab dem 1. August 2017 in Kraft. Was sich hinter diesem sperrigen Namen verbirgt, darüber informiert übersichtlich der ZDH im Internet. Geklärt wird unter anderem, welche Handwerksbetriebe die Verordnung betrifft und was an ihr neu ist. Aufschlussreich sind auch die Fragen und Antworten zur neuen Gewerbeabfallverordnung. Direkter Link.
Auf der Seite kann auch ein Flyer kostenlos abgerufen werden.
Zum Text der Gewerbeabfallverordnung.
Quelle: ZDH/pd/ausbauundfassade.de