Ende der Haftungsfalle für Handwerker bei Materialfehlern

Wenn ein Handwerker fehlerhaftes Material einbaute, musste er bislang für die Folgen haften und nicht derjenige, der den Fehler zu verantworten hat. Diese Haftungsfalle hat mit den neuen Regelungen in den Bauverträgen ab 1. Januar 2018 ein Ende. Dazu informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem Ratgeber (kostenfrei als Download).
Nicht mehr der Handwerker haftet dann für die Materialkosten sowie die Ein- und Ausbaukosten, sondern der Lieferant. Der Vorteil der neuen Regelungen, die ab 1. Januar 2018 gelten, besteht darin, dass derjenige für die Folgen von Materialfehlern haftet, der die Fehler zu verantworten hat. Dies entspreche einer fairen Haftungsverteilung, so der ZDH. Nachteile resultieren aus der Reform nicht.
Für den Verbraucher ändere sich rechtlich nichts, so der ZDH in seiner Information. Die Reform betreffe ausschließlich Handwerker und andere materialverarbeitende Unternehmer, die künftig einen Ersatz von ihren Materiallieferanten erhalten.
Der 8-seitige Ratgeber in Form einer Broschüre kann beim ZDH kostenlos heruntergeladen werden.
Quelle: ZDH/pd
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