Arbeitszeitkonten: positive Auswirkungen für die Bauwirtschaft

Mit Hilfe von Arbeitszeitkonten kann die Arbeitszeit der Beschäftigten über einen längeren Zeitraum ausgeglichen werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass von der Einführung von Arbeitszeitkonten nicht nur Arbeitnehmer profitieren, sondern auch positive Wirkungen auf Investitionen und Produktivität der Betriebe ausgehen.
Darüber hinaus wird die Mitarbeiterbindung erhöht. In Betrieben mit starken saisonalen Absatzschwankungen, zu denen Betriebe der Bauwirtschaft zählen, ergibt sich zudem ein insgesamt positiver Effekt auf das Betriebsergebnis. In der Bauwirtschaft sorgen Arbeitszeitkonten insbesondere für eine Verstetigung des Einkommens der Beschäftigten. Im Rahmen der „Großen Arbeitszeitflexibilisierung“ kann ein Arbeitszeitguthaben von bis zu 150 Stunden je Arbeitnehmer aufgebaut werden. Somit können auch witterungsbedingte Einkommensausfälle leichter überbrückt werden.
Neuere wissenschaftliche Studien zeigen, dass auch die Betriebe von der Einführung von Arbeitszeitkonten profitieren. So kommt eine Untersuchung des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) mit Betriebsdaten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu dem Ergebnis, dass Betriebe, die Arbeitszeitkonten einführen, dadurch eine signifikante Produktivitätssteigerung erfahren und stärker investieren. Darüber hinaus weisen sie eine höhere Arbeitnehmerbindung auf – in Zeiten des Fachkräftemangels ein unschätzbarer Vorteil. Betriebe in Branchen mit starken saisonalen Schwankungen wie etwa der Baubranche verzeichnen ferner einen insgesamt positiven Effekt auf das Betriebsergebnis.
Die positive Wirkung der Arbeitszeitflexibilisierung wird von den Baubetrieben bestätigt. Werner Muscheid, Personal- und Einkaufsleiter der Bauunternehmung Paul Mertgen GmbH & Co. KG, einem in vierter Generation geführten Bauunternehmen mit 116 Mitarbeitern in Straßenhaus: „Bei uns profitieren sowohl die Beschäftigten als auch der Betrieb schon seit vielen Jahren von der betrieblichen Arbeitszeitverteilung. Sie sorgt für eine höhere Produktivität und trägt letztlich auch zu einem höheren Betriebsergebnis bei. Witterungsbedingte Wartezeiten auf der Baustelle können vermieden und somit eine bessere Auslastung erreicht werden.“
Der Arbeitgeber hat bei der Einrichtung von Arbeitszeitkonten tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen zu beachten. So ist es in der Bauwirtschaft laut allgemeinverbindlich erklärtem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) branchenweit vorgeschrieben, Guthaben aus der „großen Arbeitszeitflexibilisierung“ gegen Insolvenz abzusichern.
Quelle: Soka-Bau