Trockenbau: Bauprodukte richtig verwenden

Die Gütegemeinschaft Trockenbau e. V. hat das Merkblatt „Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau“ in der 3. komplett überarbeiteten Neuauflage herausgegeben. Der Grund für diese Aktualisierung liegt in der geänderten Musterbauordnung.
Die komplette Überarbeitung in der mittlerweile dritten Auflage des Merkblatts wurde notwendig vor dem Hintergrund der Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 und der Änderung der Musterbauordnung in wesentlichen Punkten durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13. Mai 2016. Im Merkblatt aufgenommen wurden neue Rechtsvorschriften, wie die Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen (VV TB) und Begriffe wie „Bauartengenehmigung“. Mit der Neuauflage wurde das Merkblatt „Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau“ inhaltlich vollständig an die Musterbauordnung 2016 angepasst.
Dieses 8-seitige Merkblatt zeigt dem Fachunternehmer, welche baurechtlichen Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten bestehen und wie diese nachgewiesen und gekennzeichnet werden können. Die Bereithaltung der Verwendbarkeitsnachweise und die Erstellung der Übereinstimmungserklärung gehört ebenso wie die Wareneingangskontrolle zu den Aufgaben des Fachunternehmens.
Die VHT-Versuchsanstalt für Holz- und Trockenbau hat im Auftrag der Gütegemeinschaft Trockenbau e. V. die mittlerweile 3. Auflage des Merkblatts erarbeitet und im gemeinsamen Arbeitskreis der Gütegemeinschaft Trockenbau e. V. und des BIG-Bundesverband in den Gewerken Trockenbau und Ausbau e. V. die Zwischenergebnisse vorgestellt.
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