Deklarationspflicht für Baustoff-Emissionen kommt
Mit der Veröffentlichung der DIN 16516 Ende Januar 2018 wird die Deklaration von Schadstoffemissionen für einige Baustoffgruppen verpflichtend - zunächst für Dämmstoffe und für Bodenbeläge. Darauf weist das Sentinel Haus Institut hin.
Hersteller müssen damit ab Februar 2019 Schadstoffwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) für in der EU-harmonisierte Produkte angeben. Nach den Dämmstoffen und für Bodenbeläge werden weitere Produktgruppen folgen.
Das Sentinel Haus Institut bezieht sich auf Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) und eigene Recherchen. Laut Auskunft des UBA wird damit die gesundheitliche Schutzlücke nach Inkrafttreten des EuGH-Urteils zur Praxis der deutschen Baustoffzulassung (C 100/13) nach und nach geschlossen. Für den Nachweis habe die EU bestimmte Prüfinstitute notifiziert.
Das Sentinel Haus Institut hat zur Deklarationspflicht nach DIN 16516 und den Konsequenzen für Hersteller, Handel und Fachunternehmer ein Hintergrundpapier erstellt. Das Whitepaper „Deklarationspflicht nach DIN 16516“ umfasst 3 Seiten und kostet 85 Euro plus MwSt. Bestellung bei bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!