Kabel und Rohre richtig verlegen

Um bei einem Brandfall die Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern, kommt es bei Leitungen durch raumabschließende Bauteile ganz besonders auf die geeigneten Abschottungen an. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Regeln und welche Zusammenhänge insbesondere bei Trockenbauarbeiten zu beachten sind.
Brandschutzanforderungen an raumabschließende Bauteile Anforderungen der Landesbauordnungen und einzuhaltende Kriterien Entsprechend der Musterbauordnung (MBO) [1] werden in den Landesbauordnungen und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die raumabschließenden Bauteile mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit eines Gebäudes in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse geregelt – mit Ausnahme des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht müssen diese Bauteile, beispielsweise zwischen Geschossen oder Nutzungseinheiten im Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen eine mögliche Brandausbreitung sein. Das betrifft
sowohl die Feuerwiderstandsfähigkeit als auch den Raumabschluss über einen definierten Zeitraum von 30, 60 oder 90 Minuten.
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