Sicher genug und angemessen

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Bei bestehenden Gebäuden befinden sich die vorhandenen Bauteile häufig im Widerspruch zu den aktuellen Anforderungen des Brandschutzes.Das bedeutet zwar nicht, dass alles an die heutigen Vorschriften anzupassen ist, aber durch ein gebäudekonkretes Brandschutzkonzept werden die für das Gebäude nachträglich notwendigen Ertüchtigungen der Bauteile vorgeschrieben.
In einem Brandschutzkonzept sind jedoch in aller Regel nicht die konkreten Vorgaben zur Ausführung der Nachrüstungsmaßnahmen enthalten, weshalb der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Ausführung der jeweiligen Leistungen eine besondere Bedeutung zukommt. Weil von der Ertüchtigung eines Bauteils im Einzelfall die erforderliche Feuerwiderstandsdauer bei einem Brandfall abhängt, müssen die Anforderungen an die Qualitätssicherung der Ausführung und die dazugehörige Dokumentation entsprechend hoch sein.
Vor der Ausführung
Zunächst ist zu ermitteln, welche Nachrüstung für das betreffende Bauteil notwendig ist. Das kann durchaus verschieden sein, trotz scheinbar vergleichbarer Gebäudetypen. Wenn beispielsweise der Auftrag an ein ausführendes Unternehmen »Ertüchtigung nach den Vorgaben der Landesbauordnung« beziehungsweise »Herstellen einer baurechtskonformen Ausführung« lautet, sind demzufolge auch die Regelungen der Bauordnung an die davon betroffenen Bauteile einzuhalten. Anders verhält es sich oftmals, wenn ein gebäudekonkretes, von den präzisen Schutzzielen geprägtes Brandschutzkonzept vorliegt, welches unter anderem auch Abweichungen oder besondere Anforderungen enthält. Das bedeutet, es können im Einzelfall niedrigere oder auch höhere Feuerwiderstandsklassen verlangt werden.
Vielerorts ist dahingehend immer noch der Gedanke verbreitet, dass es ja nichts schaden könne, wenn man etwas mehr Brandschutz anordnet als zu wenig. Das ist aber schon lange nicht mehr so: Stattdessen schuldet man eine »Punktlandung«. Es ist nur so viel Brandschutz auszuführen wie notwendig. Bei gegebenenfalls durchaus gut gemeinter Mehrleistung läuft man unter Umständen sogar Gefahr, genau das Falsche zu tun.
Beispielsweise kann nicht ohne Weiteres in eine Trockenbaukonstruktion ein höherwertiges Abschottungssystem eingebaut werden, wenn dieses sich nicht aus dem Verwendbarkeitsnachweis ergibt. Auch wenn sich die abweichende Ausführung im Brandfall als zuverlässig erweisen sollte (was man vorher jedoch aufgrund fehlender Brandprüfergebnisse nicht weiß), liegt bereits ein formaler Mangel vor.
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