10. Januar 2022

Sicher hinauf und wieder herunter

Die Aufstiegshilfe muss sicher sein und der Arbeitsschutz Priorität haben, um Unfälle zu vermeiden. Foto: Layher
Leitern sind unverzichtbare Arbeitshilfen. Sind sie ungeeignet, defekt oder werden sie aus Zeitdruck oder Bequemlichkeit leichtfertig nicht fachgerecht eingesetzt, stellen sie ein Risiko dar. Die seit Dezember 2018 geltenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-2 sollen helfen, das Arbeiten in der Höhe sicherer zu machen und Unglücke mit schlimmen Folgen zu vermeiden. Um Unfälle im Zusammenhang mit Leitern zu vermeiden, gelten einige Richtlinien sowohl für Produzenten als auch für Arbeitgeber und Beschäftigte. Auf Herstellerseite regelt die Europäische Norm EN 131, wie Leitern produziert werden müssen, um möglichst sicher zu sein. Anwender sollten immer darauf achten, ausschließlich nach dieser Norm produzierte Leitern einzusetzen. So reduzieren sie bereits vorab das Risiko, dass es aufgrund von schlechter Leiterqualität zu einem Unfall kommen kann.
 
Leitern richtig benutzen
Die Benutzung von Leitern wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-2 reglementiert. Die Betriebssicherheitsverordnung definiert die Grundpflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten bei der Nutzung von Arbeitsmitteln. Demnach ist vor der Verwendung einer Leiter jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu dokumentieren, ob sich eine Leiter als sicheres Arbeitsmittel für die vorgesehene Tätigkeit eignet. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gilt es zusätzlich zu prüfen, ob die Umweltbedingungen, etwa bauliche Gegebenheiten, die Wetterlage, den Einsatz einer Leiter zulassen. Zudem müssen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen werden. Diese werden aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet. Es dürfen nur sichere Arbeitsmittel verwendet werden. Beschäftigte müssen vor erstmaliger Verwendung von Arbeitsmitteln anhand der erstellten Gefährdungsbeurteilung unterwiesen werden. Das Ergebnis dieser Arbeitsmittelprüfung muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Hier gelten die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Die Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass eine von ihnen beauftragte fachkundige Person Leitern, Tritte und Fahrgerüste wiederkehrend in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
Sie besitzen ein Printabonnement, oder sind bereits registriert? Jetzt einloggen!
Lesen Sie jetzt den kompletten Artikel.
Angebot auswählen und sofort weiterlesen.
Oder direkt ein Printabonnement?
1 Jahr Ausbau+Fassade für nur 151,00 € inkl. Mwst. und Versand.
Fordern Sie jetzt gleich Ihr Printabonnement an. Zum Formular
Sie besitzen ein Printabonnement, oder sind bereits registriert? Jetzt einloggen!
Sind Sie bereits Abonnent und haben Ihre Zugansdaten vergessen?
Fordern Sie jetzt gleich Ihre Zugansdaten an. Zum Formular