Erleichterungen bei kleineren Bauvorhaben in NRW
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 23. Oktober eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vereinfacht. Bei kleineren Bauvorhaben – wie zum Beispiel kleineren Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Dachgauben oder Balkonen – können nun auch staatlich geprüfte Techniker und Handwerker die Pläne bei den Bauaufsichtsbehörden einreichen.
Bisher waren nur Architekten oder Bauingenieure dazu berechtigt, die Pläne bei den Bauaufsichtsbehörden einzureichen. Mit der Gesetzesänderung wird die nordrhein-westfälische Bauordnung zudem der Musterbauordnung der Länder angepasst.
»Die Gesetzesänderung macht die Abwicklung kleinerer Bauvorhaben für die Bürger überschaubarer und unkomplizierter, ist ein weiterer Schritt der Landesregierung in Richtung Bürokratieabbau und bringt die hohe fachliche Kompetenz des Handwerks zum Ausdruck«, so Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages in Düsseldorf.