08. Februar 2021

Sicherheit vor allem

Arbeitssicherheit im Fokus: Zu den Neuerungen der TRBS 2121 Teil 1 gehört unter anderem, dass für Gerüstnutzer der Zugang über innenliegende Aufstiege nur noch bis zu einer Aufstiegshöhe von fünf Metern oder bei Arbeiten an Einfamilienhäusern zulässig ist. In allen anderen Fällen sind Treppen, Aufzüge oder Transportbühnen einzusetzen. Foto: Layher
Wer Arbeits- und Schutzgerüste erstellt oder nutzt, muss sich mit der im Februar 2019 in Kraft getretenen Neufassung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 1 auskennen. Unser Autor Dr.-Ing. Rolf Sontheimer vom Gerüstspezialist Layher fasst die wesentlichen Änderungen zusammen. Hintergrund der Neufassung der TRBS 2121-1 sind die gesetzlichen Vorgaben des europäischen Arbeitsschutzgesetzes, die in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem darin enthaltenen gerüstspezifischen Teil der Technischen Regel 2121 für Betriebssicherheit konkretisiert werden. 
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