BGH: Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit!

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Wurden Arbeiten im Rahmen eines Werkvertrages unter Vereinbarung einer so genannten »Schwarzgeldabrede« erbracht, so kann der Besteller keine Mängelbeseitigung verlangen. Dies hat der BGH in einem Urteil vom 1. August 2013 (Az.: VII ZR 6/13) entschieden.
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