
Keine Chance dem Schimmel!
Sichere Trockenbaulösungen in Feucht- und Nassräumen.
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Der Bauleiter des Auftraggebers ist ohne besondere Vollmacht grundsätzlich nicht zum Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung berechtigt. Auch ist eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsbedingung wirksam, wonach Stundenlohnarbeiten nur vergütet werden, wenn sie vorher schriftlich angeordnet wurden.
Messe
In der Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten ist kein zum Neubeginn der Verjährung führendes Anerkenntnis eines Mängelbeseitigungsanspruches zu sehen, wenn der Unternehmer zum Ausdruck bringt, die Arbeiten nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erbringen zu wollen. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 9. Juli 2014 (Az.: VII ZR 161/13) entschieden.
Seit Mitte Juni gibt es eine Änderung bei Verträgen mit privaten Auftraggebern. Das kann für den Unternehmer fatale Folgen haben. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich schützen.
Auch der »Nicht-Jurist« erfährt schnell, worum es geht – das ist der große Vorteil des Buches »Grundbegriffe des Arbeitsrechts für Baubetriebe«. Jetzt ist eine erweiterte und aktualisierte Ausgabe erschienen.
Ein Unternehmer darf Unklarheiten in einer Ausschreibung nicht einfach hinnehmen und durch für ihn günstige Kalkulationsannahmen ersetzen, sondern muss Unklarheiten durch Rückfrage beim Auftraggeber ausräumen. Dies hat das OLG Naumburg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.
Bei einer GmbH ist die Haftung in der Regel auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Der Geschäftsführer muss nicht um sein eigenes Hab und Gut fürchten – doch gibt es Ausnahmen. Tipps um Risiken und Ärger zu vermeiden.
Bisher noch können Stuckateurbetriebe in vielen Fällen steuerfrei auf die nächste Generation übergehen. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden sich die massiven Vorteile bald verschlechtern. Wer jetzt handeln sollte. Neue Serie, Folge 1.
Wurden Arbeiten im Rahmen eines Werkvertrages unter Vereinbarung einer so genannten »Schwarzgeldabrede« erbracht, so kann der Besteller keine Mängelbeseitigung verlangen. Dies hat der BGH in einem Urteil vom 1. August 2013 (Az.: VII ZR 6/13) entschieden.
Werden bei einem Einheitspreisvertrag einzelne Positionen gar nicht ausgeführt, ohne dass dies auf einer Kündigung, einem Verzicht oder einer Anordnung des Auftraggebers beruht, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Vergütung in Höhe der Beträge, die er zur Deckung seiner unabhängig von der Leistungserbringung anfallenden Gemeinkosten sowie seines Gewinns in die Einheitspreise der entfallenen Leistungen einkalkuliert hat. Etwaige Ausgleiche durch Nachträge sind aber zu berücksichtigen.