Energieberater: Qualität mit einheitlichen Standards sichern
Die GTÜ kritisiert, dass Energieberater ohne entsprechende Weiterbildung oftmals die falschen Instrumente zur Messung verwenden und falsche Kriterien zur Auswertung heranziehen. Die Energiebilanz stimmt in diesen Fällen nicht mit der Realität überein. Prof. Layer dazu: „Eine falsche Energiebilanz schadet am Ende sowohl den Bewohnern als auch der Umwelt. Den Bewohnern, weil sie eine kostenintensive Sanierung mit fehlender Amortisation in Auftrag geben, die das Problem im Kern nicht behebt und die Energieeffizienz des Gebäudes nicht wesentlich steigert. Der Umwelt, da hierdurch unterm Strich keine Energie gespart und Emissionen kaum reduziert werden. Meine Forderung ist daher: Das Leitmotiv `Aus der Praxis für die Praxis´ muss deutlich erhöht und in Praxis- Exkursionen umgesetzt werden.“
In der IHK-geprüften Ausbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk an der Karlsruher Akademie für Glas-, Fenster- und Fassadentechnik werden mehr als 485 Zeitstunden als Unterrichtstunden angesetzt, um das breite Fachwissen der Energieberatung zu vermitteln. Großer Wert wird auf ein lebenswertes, praxisorientiertes Lernen beispielsweise durch Exkursionen und praxisnahe Bewertungen, aber auch auf den Themenbereich Bauphysik für alle Energieberater sowie den Einsatz moderner Soft- und Hardware zur Gebäudebewertung gelegt.
Qualitätsstandards einheitlich festlegen
Um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Beratung sicherstellen
zu können, fordert die GTÜ den Schutz des Berufszweigs. „Energieberater
sollte sich nur nennen, wer die nötigen Aus- und Weiterbildungen
absolviert hat und staatlich zertifiziert wurde“, erklärt Prof. Layer.
„Außer Ingenieuren, Architekten und qualifizierten Handwerkern mit den
entsprechenden Weiterbildungen müssten alle anderen Interessenten den
Weg über eine anerkannte Ausbildung gehen.“
An der Akademie für Glas-, Fenster- und Fassadentechnik in Karlsruhe
werden des Weiteren zur Stabilisierung des Ausbildungsniveaus jährliche
Pflichtveranstaltungen im Rahmen einer mit Credit Points bepunkteten
Weiterbildung zwei Tage pro Woche angeboten.
Die Aus- und Weiterbildung sollte laut GTÜ mindestens folgende Schwerpunkte setzen: Dämmung denkmalgeschützter Häuser, Niedrigenergie- und Passivhäuser, erneuerbare Energien, Wärmespeicherungsvermögen, Berechnung und Vermeidung von Schwachstellen, Einsatz von Lüftungsanlagen, Berechnung von Lüftungsanlagen, Kenntnis über alle am Markt erhältlichen Wärmeerzeuger, Erfassung von Emissionsraten und Berechnungsvarianten zur Wirtschaftlichkeit. Bauen im Bestand gehört ebenso zur Grundlage wie die Baukonstruktion und Kenntnisse in diversen Materialeigenschaften der Vergangenheit. „Dies ist nur ein Teil der Leistungen, die eine Weiterbildung erbringen muss, um Mindeststandards zu garantieren,“ fasst Prof. Layer zusammen.
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Zertifizierung der BAFA geht nicht weit genug
Mit ihren Forderungen unterstützt die GTÜ die Zertifizierung durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dessen
Anforderungskatalog die meisten der geforderten Kriterien umfasst. Die
Regelungen des BAFA gehen laut GTÜ aber nicht weit genug. Prof. Layer:
„Es ist ein wichtiger Schritt, eine staatlich anerkannte Zertifizierung
zu schaffen und die Qualitätsstandards damit festzulegen. Die meisten
Mieter und Vermieter wissen hiervon aber nichts und fallen dadurch zu
oft auf unzertifizierte Energieberater herein.“ Die Forderung der GTÜ
ist daher klar: „Der Staat muss gesetzliche Regelungen schaffen, um den
Beruf zu schützen. Anders lässt sich der Wildwuchs nicht beseitigen.
Zertifikate und Standards laufen sonst ins Leere.“