Am 1. Juli kommt ein neues System der Aufstiegsfortbildung
Die bundeseinheitliche Regelung der Stufen Vorarbeiter und Werkpolier erhöht die Qualität der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft. Sie führt zu mehr Durchlässigkeit und Transparenz im Baumanagement. Mit der ganzheitlichen Betrachtung der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft - vom Gesellen bzw. Facharbeiter bis zum Geprüften Polier und Meister in Handwerk und Industrie – steigert sich die Attraktivität der Aufstiegsmöglichkeiten der Bauwirtschaft.
Im Detail werden im neuen System der Aufstiegsfortbildung die Prüfungsordnungen für den Vorarbeiter und den Werkpolier bundeseinheitlich auf der Basis einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien geregelt. Die bisher länderspezifischen Werkpolier-Prüfungsordnungen wurden mit dem neuen System der Aufstiegsfortbildung durch eine neue bundeseinheitliche Prüfungsordnung ersetzt. Zusätzlich gibt es Durchführungsregelungen für die Prüfungen und Empfehlungen zur Durchführung von entsprechenden Vorbereitungslehrgängen (Rahmenpläne). Die Prüfungsordnungen für den Vorarbeiter und den Werkpolier treten zum 1. Juli 2012 in Kraft.
Die Qualifikationen der einzelnen Stufen Vorarbeiter, Werkpolier und Geprüfter Polier sind inhaltlich auf einander abgestimmt. Die Prüfungsteile Baubetrieb, Bautechnik sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement sind auf jeder Stufe unterschiedlich stark ausgeprägt und bilden in der Gesamtheit das neue System der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft. Die Vorarbeiterprüfung wird in derzeit 16 und die Werkpolierprüfung in 12 Spezialqualifikationen angeboten.
Neu im System der Aufstiegsfortbildung sind die Struktur der Prüfungsordnungen, veränderte Zulassungsvoraussetzungen, die Prüfungsformen sowie die Anwendung des Prinzips der Handlungsorientierung. Die Aufstiegsfortbildung auf den verschiedenen Stufen wird künftig besser verzahnt und damit sowohl für die Betriebe als auch für die Beschäftigten transparent und flexibel.